Bargeld in Höhe von 25.000 EUR von Vater geliehen, wie am besten steuerfrei zurückzahlen?
Hallo, mein Vater hat mir vor vier Jahren 25.000 EUR in bar geliehen. Ich habe das Geld nun wieder angespart und will es ihm mit Zinsen zurückzahlen, da es mittlerweile wieder Tagesgeldzinsen gibt und ich nicht will, dass er einen Nachteil durch das Verleihen hat. Ich würde gerne mit ihm auf seinen Namen ein Tagesgeldkonto eröffnen und die 25.000 EUR mit Zinsen drauf buchen über sein Giro. Wie mache ich das am besten, ohne das meine Überweisung als Schenkung angesehen wird? Danke und viele Grüße
3 Antworten
Du gibst als Verwendungszweck "Rückzahlung Darlehen 25.000 EUR vom xx.xx.xxxx nebst xxx EUR Zinsen" an. Die Zinsen muss dein Vater in seiner Steuererklärung angeben.
Für den Fall das da irgendwann mal Rückfragen von Bank oder Finanzamt kommen, sollte man das einmal schriftlich festhalten und gut weglegen.
Die Zinsen sollten marktüblich sein. Wirklich relevante Zinsen dürften ja nur für das letzte Jahr anfallen, da die Zinsen vorher eh nahe 0 waren. Ich würde für das letzte Jahr einfach 3-4% ansetzen, das sollte gut passen. Du musst beim FA gar nichts angeben. Nur dein Vater muss die Zinsen bei der Steuererklärung angeben und versteuern.
Zahle das Geld auf seinem Konto ein, oder überweise es mit dem Vermek, Darlehensrückzahlung mit Zinsen.
Die Zinsen unter Verwandten sind frei vereinbar. Wenn die Zinsen unter 4 % liegen könnte die Differenz zu 4 % als Schenkung angesehen werden, aber 4 % von 25.000,- sind gerade mal 1.000,- Euro, 4 Jahre = 4.000,- Euro, da fällt keine Steuer an. Also selbst wenn Du es zinslos hättest, würde nichts passieren.
Vielen Dank für die Antwort! Lektion gelernt, man muss sich über ALLES im Vorfeld informieren. Muss mein Vater etwas in der Steuererklärung angeben?
Hier habe ich etwas Interessantes gefunden:
https://www.handwerk.com/darlehen-niedriger-zins-fuehrt-zu-schenkungssteuer
Schlimmstenfalls gilt zinslos ein Schenkungsbetrag von 25.000 x 5,5 / 100 * 9,3 = 12.787,5
Aber so könnte man den Schenkungsbetrag von 20.000 umgehen.. sicherlich möchte das Finanzamt einen Beleg davor, dass es wirklich ein Darlehen war?
Muss ich im Nachhinein einen Darlehensvertrag zwischen meinem Vater und mir erstellen?
Entschuldigung, aber die Rechnung ist verkehrt und das Beispiel aus dem genannten Urteil trift nicht zu.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Den vom Finanzamt genannten Zinssatz von 5,5 % kann man locker mit Kredittabellen von Banken unterschreiten.
Ich weiß nicht, welcher Stümper von einem Steuerberaterkollegen hier den Betreffenden vertreten hat. Wobei der ja auch schon schlecht beraten hat, als der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Einen Vertrag über ein Darlehen von 1,8 Mio. zu machen, ohne sich vorher guten Rat einzuholen, ist reiner Leichtsinn.
Aber zurück zu Deinem Problem, es geht im allerschlimmsten Fall um 5,5 % auf 25.000,- * 4 Jahre, also 11.000,- Schenkung, sm9it weniger als 20.000,-. Also Thema durch.
Könnest Du bitte näher erklären, warum die Rechnung verkehrt ist?
Wie erwähnt, habe ich das Geld in bar erhalten und auch bar ausgegeben und keine schriftliche Dokumentation über die Rückzahlung, Zinsen oder Ähnliches angelegt. (Zinsen möchte ich freiwillig zahlen, als Entschädigung dafür, dass es ab 2022 wieder nennenswerte Tagesgeldzinsen gibt.)
"(..) Dabei richtete sich das FA nach dem in § 13 Abs. 2 Alt. 2 BewG festgelegten Wert, nach dem eine Leistung von unbestimmter Dauer mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu berechnen sei"
Also ergibt sich aus der Sicht des Finanzamtes ein verbrauchter Schenkungsfreibetrag von
25.000 x 5,5 / 100 * 9,3 = 12.787,5 von möglichen 20.000 EUR
...sofern ich das Darlehen beweisen kann? Muss ich das, und wenn ja, wie?
Mir ist nicht klar, wie allein nur der Verwendungszweck bei der Überweisung "Darlehensrückzahlung mit Zinsen" aus einer "möglichen Schenkung" von 26.000 EUR eine Darlehensrückzahlung mit Zinsen und eine worst-case 12.787,5 EUR Schenkung macht.
Somit könnte der Freibetrag von 20.000 umgangen werden.. wenn ich aus der Schenkung ein Darlehen mache...
Ich verstehe nicht, wie das Finanzamt hier unterscheiden soll.
"(..) Dabei richtete sich das FA nach dem in § 13 Abs. 2 Alt. 2 BewG festgelegten Wert, nach dem eine Leistung von unbestimmter Dauer mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu berechnen sei"
Der Fall, den Du als Referenz angeführt hast, wurde als Darlehen von unbestimmter Dauer gewährt, bei der Summe eine absolut schwachsinnige Handlung.
Du hast ein Darlehen bekommen und zahlst nun nach 4 Jahren zurück. Sollte das Finanzamt mit dem Fall befasst werden, wird das Darlehen bereits zurück gezahlt sein. Es handelt sich dann also um ein Darlehn von 4 Jahren.
Du kannst mirr das ruhig glauben, ich befasse mich seit mehr als 50 Jahren mit steuerlichen Sachverhalten udn habe auch schon Mandanten vor dem Finanzgericht vertreten.
Natürlioch wäre es besser gewesen einen kleinen vertrag zu machen, als Dein Vater Dir das Geld gegeben hat, aber OK, es gab nur eine Absprache die vermutlich war: "Wenn Du kannst gib es mir zurück."
Das Finanzamt ist an das gebunden, was der Lebenssachverhalt ist und das wird sein, dass zurück gezahlt wurde mit einem Betrag X als Zinsen. Punkt.
Es kann also nur um die Differenz zwischen gezahlten Zinsen udn den 5,5 % aus dem Beispiel gehen. da könnte man streiten, aber ob es den Aufwand lohnt wage ich zu bezweifeln, bei einem Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000,- von Vater auf das Kind.
Und bitte mache Dich nicht verrückt mit dem Versuch ein Finanzgerichtsurteil zu interpretieren. Ich versuche auch nicht meinem Arzt eine Röntgenaufnahme zu erklären.
Gibt es was schriftliches über das Darlehen?
Ansonsten sieh die 25000 als geschenkt und die Rückzahlung ebenfalls als Geschenk an deinen Vater. Ihr habt nen Freibetrag von 400 000 € über 10 Jahre, die ihr euch gegenseitig schenken könnt. Bzw vernichtet ihr nach der Übergabe die dazugehörigen Unterlagen, wer will euch denn nachweisen, das es keine Schenkung war.
Zum Problem wird die Schenkung nur, wenn du oder dein Vater Sozialleistungen beziehen.
Danke für die Antwort. Nein, wir haben nichts Schriftliches. Das Problem ist, der Freibetrag für eine Schenkung Kind-an-Eltern sind nur 20.000 EUR über 10 Jahre.
Ich möchte diesen Freibetrag auch nicht ausschöpfen für Fälle, wo wirklich eine Schenkung statt finden könnte.
Grad mal gegoogelt, scheinst Recht zu haben, bin immer davon ausgegangen, das der Schenkungsfreibetrag in beide Richtungen gleich hoch ist.
In dem Fall Darlehensrückzahlung ohne Zinsen Übers Konto und die Zinsen Extra in Bar.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Wird es keine Probleme geben, wenn die Zinsen unter 5,5 % liegen ?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerfalle-zinsloses-darlehen_184444.html
Könnte ich meinen Fall im Vorfeld dem Finanzamt schildern oder ist davon abzusehen?