Jobcenter geld geliehen von Bekannten trotz Hartz 4?

2 Antworten

Es wird sich ja nicht um eine riesige Simme handeln. So viel bekommst du ja nicht. Wenn Fragen auftauchen ist es erklärbar. Vielleicht hast du auch noch die Quittungen vom Einkauf.

Andersherum kannst du mit deinem Geld machen was du willst, Hauptsache du wirst nicht mittelos.

Selbst wenn du dir für eine Anschaffung von jemanden Geld geborgt hast und es monatlich zurückzahlst, also ein Privatkredit bekommen hast, kannst du von deiner Regelleistung deine Raten abzahlen. Das ist deine Entscheidung was du mit deinem Geld machst.

Es gibt halt dafür keine extra Leistung.

Probleme gibt es immer dann, wenn es Ungereimtheiten gibt und der Verdacht eines Leistungsbetruges besteht.

Sind ja Steuergelder die da verwendet werden. Also schauen sie auch schon Mal genauer hin.


Mausylein95 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 09:08

Im internet stand du musst einen darlehensvertrag vorweisen

Es waren einmal 150 einmal 170 einmal 150 und einmal 190 in vwrschiedenen monaten

KEine Quittungen

Darf mir nix mehr leisten

TomundJerry  05.06.2020, 09:29
@Mausylein95

Warum arbeitest du nicht? Schule? Elternzeit?

Dann wärst du das Jobcenter los, hättest mehr Geld und brauchst niemanden Rechenschaft abgeben.

Warte erst mal ab. Sonst soll dir dein Nachbar eine Bestätigung geben, dass er dir zum Einkaufen ausgeholfen hat. Anhand der Auszüge sehen sie beim JC ja, dass du zu diesen Zeitpunkten nicht mehr genügend Geld hattest.

Es sei denn, da ist doch Geld drauf gewesen und feste Abbuchungen waren nicht zu erwarten....DAS wäre dann so eine Ungereimtheit, die sie verständlicherweise weiter hinterfragen ;-).

Der Nachbar kauft die Lebensmittel und gibt sie Dir. Am einfachsten ist es doch, das Geld dem Nachbarn bar zu geben, sobald Du wieder finanziell flüssig bist. Dann läuft die Sache nicht über das Konto, und verkomplizierende Fragen bleiben aus.

Soweit mir bekannt, werden Fragen genauestens gestellt, wenn es sich um Eingänge aufs Konto handelt, denn Du sollst Dich ja nicht am Jobcenter vorbei bereichern, sondern alle Eingänge angeben. - Bei Ausgängen, die in gleicher Höhe regelmäßig erfolgen, wird schon mal nachgefragt, denn es könnte sich ja zum Beispiel um eine nicht angegebene Lebensversicherung handeln.

Kleine Frage: Warum kauft der Nachbar Dir die Lebensmittel? Bekommt er sie günstiger? - Dies mit der einen Woche, die Dir bezüglich Lebensmittel bis zum Monatsende fehlt (also: Monat zu lang, Geld zu kurz), ist wenig glaubwürdig. Denn im Regelsatz ist ja für den ganzen Monat nur ein Betrag von 150,60 Euro für Lebensmittel und Getränke vorgesehen - siehe hier weiter unten die bunte Torte:

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

In einem Darlehnsvertrag wird genannt, wofür das Darlehen gebraucht wird. Schreibst Du, dass Du die von Dir genannten Summen für Lebensmittel brauchtest - hm, also, was soll der Sachbearbeiter davon halten? Dafür ist ja per Regelsatz gesorgt (nicht meine Meinung, denn das Geld reicht nicht, sondern die des Gesetzgebers).

Falls Du gesundheitlich eingeschränkt bist und Dir der Nachbar deshalb hilft und eben an jenem Zeitpunkt Lebensmittel kauft (vielleicht für sich selbst und dann auch für Dich), könnte es eine Erklärung dafür sein, dass er für Dich Lebensmittel für den ganzen künftigen Monat einkauft. Das gleiche, wenn er Lebensmittel günstiger bekommt und nur zum jeweiligen Zeitpunkt Lebensmittel einkaufte. Die Summen sind zwar höher als der in der bunten Torte angegebene Betrag. Aber wir sind ja frei, wofür genau wir unser Geld ausgeben, ebenso die "Kunden" des Jobcenters bezüglich Regelsatz.

FALLS also nachgefragt wird und FALLS Deiner Erklärung nicht geglaubt wird, ist vielleicht der Nachbar bereit, gegenüber dem Jobcenter zu erklären, dass er die Lebensmittel kaufte und dafür selbstverständlich von Dir das Geld zurückerhalten hat. (Ob der Nachbar mit dem Jobcenter etwas in dieser Weise zu tun haben will, kläre doch vorher mit ihm. Denn das Schreiben ist ja dann für viele Jahre in Deiner Akte.)

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter und Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Beides kann man ja in der Corona-Zeit knicken. - Wenn Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich in dieser Zeit, füge in Deinem Schreiben folgenden Absatz hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.