Bar-Rechnung?

2 Antworten

Natürlich reicht der Vermerk: "Rechnungsbetrag in Bar erhalten" völlig aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Empfangsbestätigung des Gläubigers auf der Rechnung reicht für Dich als Befriedigungsnachweis aus.