mietzahlung ohne überweisung, sonder bar
hallo und guten abend, heute habe ich mal wieder eine frage, und zwar geht es um 150 euro miete für eine betriebswohnung, meine tochter ist in der lehre zur pferdewirtin/bereiterin. da sie hierfür auf dem ausbildungsgelände wohnen muss, hat man ihr dort eine wohnung für 150 euro mtl. angeboten, diese hat sie nun vom 01.08.2011 bis zum 13.12 12 bewohnt, ohne mietvertrag. so nun kommt das eigenartige: die miete musste sie immer in bar und ohne quittung zahlen. nicht an den eigentlichen vermieter, sondern an die ehefrau des lehrherrn. nun kommt heraus, das noch die restliche dezember miete anteilig zu zahlen sei, das wissen wir auch, aber die novembermiete,welche schon gezahlt wurde, wie immer, in bar und ohne quittung,soll meine tochter nochmal zahlen. doch nun heisst es plötzlich, das sie diese an einen anderen überweisen soll, nämlich an den richtigen vermieter ,von dem wir erst heute erfahren haben, anstatt,wie bisher an die frau des lehrherrn.warum erst in immer bar und nun plötzlich auf ein konto.was können wir tun, um nicht die doppelte miete zahlen zu müssen, da kein beweis da ist, das diese bereits bezahlt wurde.alles ist ein wenig spanisch für uns......hat evtl. jemand hier eine erklärung???? wollten die sich die vielen monate bereichern an der miete, ohne steuern hierfür zu zahlen???? das erklären würde ja die barzahlung ohne quittung.........und nun plötzlich kam ihnen jemand auf die schliche, deshalb nun per konto??? komisch ,oder???? Bitte nur ernstgemeinte antworten, und verzeihung wg, der kleinschreibung. die großstelltaste klemmt......danke
4 Antworten
Hallo, ist ja echt ein Hammer diese Schilderung ! Was sagt denn der " Neuvermieter " zu der bisherigen Gepflogenheit der Mietzahlungen ? Ist ihm die Vermietung der Wohnung seit 01.08.2011 überhaupt bekannt ? K
Eine wirklich dubiose Geschichte. Ich habe schon so manches erlebt aber nicht, dass sich ein Vermieter erst nach mehr als einem Jahr meldet und die Mietzahlung erst dann an sich heraus verlangt und ich habe auch noch keinen Mieter erlebt der mehr als ein Jahr lang seine Miete ohne schriftliche Weisung des Vermieters an einen Dritten zahlte und dann auch noch nicht einmal eine Quittung verlangt hat.
Das mit der Barzahlung könnte auf einen übertriebenen Steuerspardrang hindeuten und damit würde sich das Gegenüber ja auch ganz schweren Ärger einhandeln können wenn es zu Streitigkeiten kommen würde. Da könnte der Mieter ja auf die Idee kommen, so Worte wie Finanzamt und Steuerfahndung in die allgemeine Diskussion einfließen zu lassen was dann die Einigungsbereitschaft enorm fördern würde. Ich bin mir daher sicher, dass absolut niemand hier eine doppelte Metzahlung verlangen wird.
guten abend privatier59, ich danke dir sehr für deine antwort, deine worte werde ich in einem erneuten schreiben mit einbauen. jedoch was eine quittung betrifft, hat meine tochter mehrfach nachgefragt, jedoch wurde es immer, absichtlich vermute ich mal, nach hinten verdrängt, mit den worten, bekommst du dann noch. schließlich und letztendlich hat meine tochter das gefrage satt gehabt. es wird sicherlich zu streitigkeiten kommen, doch habe ich den herrschaften schon bei dem auszug unserer tochter gesagt, das die sache mit den mietzahlungen ohne quittung wohl noch ein nachspiel hätte.wir würden diese nachfordern........auf jeden fall werde ich mit hilfe deiner worte und deines tips einen schreiben losschicken...mal schauen was passiert.......nochmals herzlichsten dank
ja genauso wird das gemacht wenn man Einnahmen an der Steuer vorbei mogelt. Ist ein Mietvertrag und von wem wurde er unterschreiben? Eine Überlassung einer Wohnung ohne Mietvertrag mit Zahlung an eine andere Person. Ich würde gar nix machen, da es keinen Vertrag gibt, keine Willenübereinstimmung zu irgendwas und abwarten. Wenn sich ein Anwalt meldet, würde ich das ganze an die Standesvereinigung melden. Azubis stehen unter besonderem Schutz und solche krummen Dinger stinken zum Himmel.
Hallo Tippi, Bargeldzahlungen in "Reiterkreisen" ist ja üblich. Der Fehler war nur, dass Deine Tochter sich die Zahlungen nicht quittieren ließ. Das hier etwas nicht stimmt ist sicherlich klar. Aber eine Frage, ich habe es so verstanden, dass Deine Tochter nur bis 13.12.12 dort wohnt. Ist das korrekt? Wenn ja, würde ich die Aufforderung die Novembermiete nochmal zu zahlen ignorieren. Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Weder mit dem "sogenannten Vermieter" noch mit der Ehefrau des Arbeitgebers. Die Ehefrau wird sicherlich nicht sagen, ich habe aber doch monatlich 150,00 Euro in bar bekommen. Deine Tochter soll das Pferd also mal von "hinten aufzäumen".
Hallo silvia4644,es ist korrekt, daß meine Tochter nur bis 13.12.2012 dort gewohnt hat. Auf eine Quittung hatte sie mehrfach hingewiesen, wurde jedoch immer wieder auf die nächsten Wochen verwiesen, nach dem Motto:""Ich habe gerade soviel um die Ohren, machen wir später mit der Quittung!!! "".........verstehst du?!? Die November-Miete wird auch nicht 2x bezahlt, solche Leute noch zu bereichern, ne mit uns nicht mehr.Wie Du schon sagst, nun wird das Pferd von ""hinten aufgezäumt"". Danke für deinen Rat!!! lg tippi