Bahnticket mit 7% MwSt., obwohl es 19% sein müssten (Strecke >50km)?
Hi,
ich mache gerade meine (erste) Umsatzsteuer-Voranmeldung. Meine Frage zu Bahntickets: ich habe hier ein Bahnticket für die Strecke München -> Regensburg vorliegen, auf dem die Umsatzsteuer mit 7% ausgewiesen ist.
In diesem älteren Gute-Frage-Thread wurde bereits ausdiskutiert, dass auf Bahntickets 7% MwSt. ausgewiesen wird, wenn die Strecke unter 50km beträgt, bei mehr als 50km sind es 19%. So steht es auch im 2017er Gesetzestext des UStG § 12 Abs. 12 Ziffer 10.
Jetzt sind hier aber auf meinem Bahnticket aber definitiv 7% ausgewiesen, obwohl die Strecke München-Regensburg ja eindeutig weit über 50km liegt.
Hat sich der Gesetztext für 2018 geändert?
Rechnet die Bahn falsch ab?
Was'n da los? :-)
Ich weiß nicht, wie ich es nun in der Voranmeldung angeben soll — bin dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkel bringt...!
Danke und Grüße,
Peter
2 Antworten
Aus Vereinfachungsgründen gelten Fahrten in einem Verkehrsverbund als Nahverkehr 7 %.
Davon abgesehen, darf man sowieso nicht mehr abziehen, als ausgewiesen ist.
Ach, jetzt hab ich's kapiert. Weil ich nicht ICE sondern ALEX gefahren bin, gilt das trotz der höheren Kilometerzahl als Nahverkehr. Das meinten Sie, vermute ich, auch mit dem Verkehrsverbund.
Alles klar, hat bissl gedauert, jetzt hab ich's verstanden — danke :-)
Es wird im Tatifverbund der ÖPNV verkauft. Daher 7%. Die tatsächliche Wegstrecke ist also nicht die Bemessungsgrundlage. Beispiel: Du kaufst ein Wochenendticket des ÖPNV das in ganz Bayern für 48 Stunden gültig ist. Du fährst also damit in 48 Stunden 500 km durch die Gegend. Angefangen von Rosenheim quer über Bamberg Passau München nach Wasserburg. Dann bist du immer noch über 50 km aber das Ticket bleibt 7 %. ;))
Ähnlich ist es bei Taxifahrten im Sog. Pflichtfahrgebiet der zugelassenen Taxikonzession. 7% egal wie groß das Gebiet ist. Interessant wird es nur wenn du in ein Taxi steigst das in seinem Pflichtfahrgebiet sich bereit hält und du dann nur 2 km über die Grenze des Bundeslandes fährst. Dann bist du schon außerhalb des Pflichtfahrgebiet, und muss dann wieder 19 % versteuert als Quittung bekommen ;)) Oder : Du Buchst du dir ein Hotelzimmer in dem du den ganzen Tag über eine Konferenz abhältst und nicht in dem Zimmer schläfst und am Abend wieder aus checkst. Dann kostet das Hotelzimmer 19 % Mehrwertsteuer und keine 7% da keine Übernachtung vorliegt. Aber das sind nun wirklich die tiefen Gefilde des Umsatzsteuerrechts :-D LooL aber wahr.
So ist es ähnlich mit Taxifahrten über die ÖPNV Stadtgrenze.klappe alle Kommentare auf da hab ich das Beispiel und auch mit den 7% Hotelzimmern für dich ;)
Egal was nun stimmt - für Dich ist es unwichtig.
Du gibst das an, was draufsteht.
Ja, hab ich mir auch grad gedacht – danke Dir, das bestärkt mich darin und hilft mir schon mal weiter :-)
Aber aus Neugierde wär's schon cool zu wissen, warum das jetzt so ist. Falls jemand noch was weiß, gerne...
Ähnlich ist es bei Taxifahrten im Sog. Pflichtfahrgebiet der zugelassenen Taxikonzession. 7% egal wie groß das Gebiet ist. Interessant wird es nur wenn du in ein Taxi steigst das in seinem Pflichtfahrgebiet sich bereit hält und du dann nur 2 km über die Grenze des Bundeslandes fährst. Dann bist du schon außerhalb des Pflichtfahrgebiet, und muss dann wieder 19 % versteuert als Quittung bekommen ;)) Oder : Du Buchst du dir ein Hotelzimmer in dem du den ganzen Tag über eine Konferenz abhältst und nicht in dem Zimmer schläfst und am Abend wieder aus checkst. Dann kostet das Hotelzimmer 19 % Mehrwertsteuer und keine 7% da keine Übernachtung vorliegt. Aber das sind nun wirklich die tiefen Gefilde des Umsatzsteuerrechts :-D LooL aber wahrhaftig Deutschland
Danke für die Antwort! Ja, dass ich auf jeden Fall nur das ausweise, was auf dem Ticket steht, verstehe ich — mach ich natürlich dann auch so.
Aber warum die Strecke München -> Regensburg als Nahverkehr gilt, ist mir nicht klar. Auf Ihrem Link steht ja auch wieder die Erklärung mit den 7% für eine Strecke unter 50km. München-Regensburg sind ja über 100km. Das ist ja weder ÖPNV noch Nahverkehr, sondern Fernverkehr. Das beantwortet das "warum" insofern für mich leider nicht.