Steuerklärung/Krankengeld?

5 Antworten

Ich verstehe die Daten nicht. Was hast Du denn ab dem 1.4.2019 bis 31.12.2019 gemacht?

Jedenfalls, wenn Du 45 Arbeitstage hattest , wäre die korrekte Eingabe 45 Tage mal einfache Entfernungskilometer, und mit Sicherheit nicht 230.

Ich würde auch nicht zwingend davon ausgehen, dass dieses Missverhältnis von 3 Monatsgehältern zu 230 Arbeitstagen dem FA nicht auffällt und dass es nur als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Es wird doch gerechnet

Nein. Du musst konkret angeben an wievielen Tagen Du die Arbeitsstätte aufgesucht hast.

wegen der Fahrtkostenerstattung

Das Finanzamt jedenfalls erstattet keine Fahrtkosten.

Da du schreibst, du hättest nur 45 Fahrtage gehabt, nehme ich an, du warst nicht bis zum 31.03.2019, sondern bis zum 31.03.2020 krank? Kommst du denn bei recht wenigen tatsächlichen Arbeitstagen überhaupt über 1.000 € Werbungskosten? Wenn nein, kannst du die Angabe einfach weglassen, damit sich Werbungskosten auswirken, müssen Sie höher als die DU-mPauschale sein.

Gib doch 249 Tage an


Feel81 
Beitragsersteller
 06.07.2020, 16:41

Das habe ich schon versucht, es wird dann bei der Plausibilitätsprüfung als Fehlermeldung angezeigt,.....

Ich möchte nur keinen Fehler bei der Abgabe machen.

Danke für die schnelle Antwort :-)

Was hast du denn da für ein tolles Tool?


Feel81 
Beitragsersteller
 06.07.2020, 16:47

t@x 2020

NMAFFM  06.07.2020, 16:49
@Feel81

Sorry, mein Stb macht das für mich. Und nimmt es denn die 230 Tage?

NMAFFM  06.07.2020, 16:49
@NMAFFM

Ich mein, wenn ich eine Woche krank bin, dann rechnet das FA ja auch nicht anteilig die Monatskarte um, oder?