Rechnung-Umsatzsteuer-ID bei Dienstleistung an EU Ausland durch Kleinunternehmer?

1 Antwort

Du musst Dir vor allem von Deinem Auftraggeber die USt-ID geben lassen, als Beweis dafür, dass Du an einen Unternehmer geleistet hast.

Auf die Rechnung ohne USt-Ausweis schreibst Du den Vermerk "Reverse Charge."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ElliT 
Beitragsersteller
 30.12.2022, 08:36

Danke für die Hilfe. Ich brauche also selber keine UStId zu beantragen und anzugeben und auch sonst keine Umsatzsteuerlichen Erklärungen zu machen, richtig?

Diese EU Einkünfte sind dann nicht steuerbar?

wfwbinder  30.12.2022, 10:46
@ElliT

Die Umsätze mit dem Gemeinschaftsgebiet haben einen Sonderstatus, sie sind wegen der Leistungsortfiktion nicht steuerbar, aber sie sind als innergemeinschaftliche Umsätze in die UStVa und in die ZM aufzunehmen.