Rechnung-Umsatzsteuer-ID bei Dienstleistung an EU Ausland durch Kleinunternehmer?
Hallo, wieder eine Frage an die Spezialisten. Im nächsten Jahr werde ich einige Berater-Tage in das EU-Ausland abrechnen, dorthin habe ich also Dienstleistungen erbracht.
Das ist steuerlich für einen Amateur ja eine gefühlte Herausforderung. Da ich das ganze nebenberuflich mache und Umsatzgrenzen nicht überschreite, bin ich steuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer Nummer oder ID
Was kommt jetzt auf mich zu, der Leistungsempfänger ist ein Unternehmen. Was muß in der Rechnung stehen? Ich habe es so verstanden, dass diese Umsätze nicht steuerbar im Sinne des UStG sind und damit auch nicht bei der Berechnung der Umsatzgrenze von Kleinunternehmen einfließt, richtig? In der EÜR gebe ich dann die Umsätze als nicht steuerbar in Zeile 12 an, richtig?
Muss ich sonst irgendwas beachten, erklären oder ausfüllen? Es geht voraussichtlich um max 20.000 Euro.
Vielen Dank im voraus und guten Rutsch!
1 Antwort
Du musst Dir vor allem von Deinem Auftraggeber die USt-ID geben lassen, als Beweis dafür, dass Du an einen Unternehmer geleistet hast.
Auf die Rechnung ohne USt-Ausweis schreibst Du den Vermerk "Reverse Charge."
Danke für die Hilfe. Ich brauche also selber keine UStId zu beantragen und anzugeben und auch sonst keine Umsatzsteuerlichen Erklärungen zu machen, richtig?
Diese EU Einkünfte sind dann nicht steuerbar?