ausgetragenes wohnrecht wieder eintragen lassen
Habe mein Wohnrecht aus dem Grundbuch austragen lassen, kann ich es wieder eintragen lassen. oder reicht einen schriftliche vereinbarung mit meiem kind aus?
3 Antworten
Ein im Grundbuch gelöschtes Recht lebt durch eine lediglich schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer nicht wieder auf.
Zur (Wieder-) Eintragung des gelöschten Wohnrechts zu deinen Gunsten bedarf es eines neuen Antrags in öffentlich beglaubigter Form deines Kindes und der Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch.
Ein Wohnrecht, das aus dem Grundbuch ausgetragen wurde, kann nicht wieder eingetragen werdne. Eine Reaktivierung alter Einträge gibt es nicht.
Es gibt nur die Option, über eine neue, notarielle Vereinbarung ein neues Wohnrecht eintragen zu lassen.
Schriftliche Vereinbarung reicht nicht aus um einen Nießbrauch geltend zu machen, das muss in das Grundbuch.
Wohnrecht kann aber auch nur schuldrechtlich bestellt werden; natürlich fehlen dann die durch GB-Eintragung gesicherten Rechte.
lernen sie erstmal richtig schreiben Nießbrauch kenne ich nicht!