Sicherungshypothek vererbt?
Hallo
Wir haben als Erbengemeinschaft das Haus meines Onkels geerbt.
Im Grundbuch ist noch eine Sicherungshypothek eingetragen. Diese hatte die Lebensgefährtin eintragen lassen und dafür bis zu ihrem Tod mietfrei bei Onkel gelebt.
Die sicherungshypothek wurde nun an die Tochter dieser Lebensgefährtin vererbt und ist auch so im Grundbuch eingetragen.
Von uns wurde notariell vereinbart das diese Tochter ihr Geld bekommt sobald sie sich aus dem Grundbuch austragen lässt. Das tut sie aber nicht.
Ganz klar wissen wir das sie das Geld nicht interessiert sondern lieber das Haus möchte. Das bekommt sie aber nur über meine Leiche und steht ihr überhaupt nicht zu.
Das Haus wurde von einem miterben übernommen und er steht mittlerweile als Eigentümer im Grundbuch. Aber dessen Bank zahlt keine Gelder aus solange er nicht der alleinige Besitzer im Grundbuch ist.
Wie können wir diese Tochter dazu zwingen sich löschen zu lassen?
Erben sind gleichberechtigt. Das kannst Du nicht akzeptieren.
Das ist das Problem: ... meins-meins-meins-meins? Gilt nur in dem Fall nicht!!
Äm...ich akzeptiere sehr wohl das wir Erben gleichberechtigt sind. Die Dame ist keine Erbin meines Onkels sondern lediglich die mit der Sicherungshypothek. Die kann sie gern haben
2 Antworten
Das Haus des Onkels und darüber die Aasgeier am Schachern ... heute Teil VII:
Von uns wurde notariell vereinbart das diese Tochter ihr Geld bekommt sobald sie sich aus dem Grundbuch austragen lässt.
Von Euch wurde vereinbart..?? Tolle Wurst. Eine Vereinbarung mit sich selbst ist immer easy und lustig, eine Vereinbarung mit einem wiederspenstigen Vertragspartner ist die viel interessantere Herausforderung ... .
Wie können wir diese Tochter dazu zwingen sich löschen zu lassen?
Ihr habt die Rechnung nicht mit der Frau gemacht ... Geh zum Anwalt. Du kannst das nicht erzwingen. Ihr könnt Euch an einer gütlichen Einigung versuchen. Und höre bitte auf - falls das so schon passiert ist, wovon man ja ausgehen kann - die Frau zu terrorisieren!
Nein. Gütliche Einigung. Evtl. müsstet Ihr einfach mehr Geld bieten als not. vereinbart. Man könnte sie rauskaufen. Man könnte ihr behilflich bei der Wohnungssuche sein. Man könnte ihr exemplarisch die Umzugsspedition bezahlen oder eine Küche für eine neue Wohnung dazu"schenken". Draufgaben - Dreingaben.
Diese Dame wohnt im Nachbarort, ist schon sehr erwachsen, hat eigenes Haus und lebt in finanziellen guten Verhältnissen.
Deshalb brauch sie auch das Geld nicht. Sie hätte halt gerne das Anwesen meines Onkels bekommen. Aber das wollte mein Onkel nicht und hat es auch so in seinem Testament festgehalten
Und jetzt ist diese Dame sauer.
Aber das wollte mein Onkel nicht und hat es auch so in seinem Testament festgehalten.
OK! Das ist natürlich ein Hebel. Ein valides Argument. Klärung nur über Anwalt möglich. Mit starken Anwalt der Gegenseite ist zu rechnen. Ein teurer und langwieriger Rechtsstreit steht ins Haus (im Wortsinn) ....
Fachanwalt für Erbrecht
Nun ja. Ich hoffe mal das diese Geschichte gut ausgeht.
Nicht jeder von den Erben hat eine Rechtsschutzverdicherung. Leider
Wenn der Erbengemeinschaft die "Herzens"angelegenheit so wichtig ist, könnt Ihr das halt ohne den finanz. Behelf Rechtschutzversicherung durchziehen.
Man kann sich im Leben nie gegen alles wappnen/absichern, auch wenn sich gerade die Menschen in Deutschland täglich wacker daran versuchen.
Das ist wohl wahr. Ich werd auch in meinem Leben immer wieder Lehrgeld zahlen müssen.
Unser Notar meinte auch das er sowas noch nie erlebt hat.
Die nette Dame geht auch gegen unseren Notar vor und hat sowas ein ein Mißtrauensvotum gegen ihn gestellt. Weshalb? Unglaublich
Nette
Eine Menge verwirrender Text.
Deutung u. Lösungsversuch:
Klären, ob sich die Bank, die die Valutierung von der Löschung oder den Rangrücktritt abhängig macht, mit der amtl. Hinterlegung der (angeblichen) Forderung der Rechtsnachfolgerin der Sicherungshypothek ausnahmsweise einverstanden erklärt und zwar unter Verzicht auf die Rückforderung.
Yeah, ein Experte! Daumen hoch. Cooles handfestes Statement. Ich verstehe zwar nur die Hälfte, aber dem Fragesteller ist bestimmt von Dir weitergeholfen worden! Prima & danke Franzl. :-)
Hallo.... Wir die Erbengemeinschaft haben dieser Frau gegenüber überhaupt noch nichts "terrorisiert" oder sonst irgendetwas blödes getan.
Noch nicht mal ein Wort gewechselt.
Meine Frage war jediglich so ob wir eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit haben sie zum unterschrieben zu "zwingen"