Ausbildung/Fortbildungskosten absetzen?
Schönen Nachmittag,
unter welchen Voraussetzungen darf ein Gitarrenunterricht und eine gekaufte Gitarre von der Steuer abgesetzt werden, wenn ich einerseits angestellt tätig bin (als Behindertenbetreuerin) und nebem Neue Selbstständige bin (unterrichtend tätig) im sonder- und heilpädagogischen Bereich.
Grundausbildung: abgeschlossenes Masterstudium der Bildungswissenschaft an der Uni Wien.
Darf ich den Unterricht und/oder Gitarre als Ausgabe von meinem Gewinn abziehen bei der Einkommenssteuer oder gehört dies zu den Ausbildungskosten im Arbeiterveranlagungsteil (E1/Fortbilungs, Ausbildungs- und Umschulungskosten).
Was muss/sollte auf der Rechung des Gitarrenunterrichts stehen, damit diese anerkannt wird.
Vielen Dank!
mfg
1 Antwort
Du solltest eine Bescheinigung des Arbeitgebers haben, dass er das Beherrschen eines Instruments von Dir verlangt. Bekommst Du eine solche nicht, so brauchst Du sehr gute Argumente um das Finanzamt zu überzeugen, dass Du vor allem wegen der selbständigen Tätigkeit Gitarre spielen können musst - das dürfte nicht einfach werden.
Alles klar, vielen Dank. Dachte als Sonder- und Heilpädagogin und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wäre das leichter möglich, Studiengebühren darf ich ja schließlich auch absetzen. Allerdings angeben kann ich es ja und das Finanzamt wird dann halt anhand der Rechnung entscheiden, ob Sie ich es absetzen darf. Und was sollte optimaler Weise auf der Rechnung stehen?
Vielen Dank, also wäre es besser es über den Arbeitnehmerteil bei den Ausbildungskosten abzusetzen. Ich spiele ja tatsächlich mit meinen KlientenInnen in der Tagesstruktur Gitarre und Sie singen dazu.