Gewerbe VOR Verbeamtung gründen?
Hallo zusammen,
ich bin 18 Jahre alt und beginne meine Ausbildung ab September bei der Polizei - folglich werd ich verbeamtet.
Neben dem Hauptberuf möchte ich noch ein Gewerbe gründen um mir etwas Geld extra dazu zu verdienen. Das Gewerbe steht in keinem Konflikt mit dem Hauptberuf bei der Polizei.
Allerdings ist man mit einer reihe von Einschränkungen verbunden, wenn man als Beamter ein Gewerbe gründet. Ich habe nun etwas recherchiert und bin darauf gekommen das Gewerbe einfach vor der Verbeamtung zu gründen.
Nun stellt sich aber die Frage ob das zu einem versagen der Ausbildung führen kann bzw. ob man mit einem Gewerbe verbeamtet werden darf. Kann das sein?
Zudem habe ich von einem sog. "Besitzstandswahrung-Gesetz" gehört welche dafür sorgt, dass verändernde Rechtsumstände für eine Person, der Person nicht zum Nachteil ausgelegt werden dürfen. (Oder so ähnlich) Gibt es sowas und greift das hier?
Also meine Frage zusammengefasst: Kann ich diese Einschränkungen umgehen indem ich das Gewerbe vor der Verbeamtung gründe?
Danke schonmal im Vorfeld
Grüße
1 Antwort
Welche Einschränkungen sollten es denn sein?
Ich kenne nämlich nur: nicht mit dem Beruf vereinbar oder vom Stundenansatz nicht als Nebentätigkeit. Das wird beides nicht genehmigt. Weder wenn du es schon davor hattest, noch wenn du verbeamtet bist.
Und genehmigung- bzw. anzeigepflichtig wird es so oder so sein.
Deinem Dienstherren. Wird man dir in den ersten Tagen schon mitteilen, dass und wie Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen. Gibt es klassisch Vordrucke.
Und die Einschränkungen nenn ich ja. Nur die konkreten Zahlen sind nicht bei jedem Dienstherrn gleich.
Einschränkungen sind u.a: Maximal 1/5 der Dienstzeit an Zeitaufwand und max. 40% des Endgrundgehaltes darf man verdienen.
Wo muss ich es dann anzeigen wenn ich es schon davor Gründe?