Aufbewahrungsfrist Kündigungsbestätigung DSL/ Handy Vertrag?

2 Antworten

Zumindest beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Evtl. reicht dieser Einwand gegen die Forderung ja schon, wenn sie nicht tituliert ist.

Ein gesetzlich vorgeschriebenes "muss" für Privatpersonen gibt es für derartige Unterlagen nicht, aber empfohlen sind 3 Jahre (so wie Rechnungen und Quittungen), und die sind ja schon vorbei..

Deswegen betrachten wir die Angelegenheit mal von einer anderen Seite, und zwar von der Verjährungsfrist.

Stammen diese Forderungen aus dem Jahr 2013, dann sind seit dem 31.12.2016 bereits verjährt (3 Jahre), sofern sie nicht "tituliert" (z.B. Vollstreckungebescheid, Urteil) sind. Das würde ebenso auf Rechnungen zutreffen, welche aus dem Jahre 2014 sind (verjährt am 31.12.2017).

Das Inkassobüro hätte in diesen Fällen also Pech gehabt. Es kann aber durchaus sein, dass das Büro das sehr wohl weiss, aber einfach mal versucht.

Nun wäre es jetzt wesentlich, zu wissen, von wann diese "offenen Forderungen" stammen und was es genau ist. Und diese Information muss dir das Inkassobüro ja geben bzw. schon gegeben haben. Aus der Frage geht das leider nicht hervor.


Andri123  16.11.2018, 22:40

Das erinnert mich jetzt irgendwie an neulich, als jemand meinte "sagte ich schon.".

Egal.

Gaenseliesel  16.11.2018, 23:08
@Andri123

..... eine 2. inhaltlich gleichlautende Meinung kann nie schaden ! ;-))))

user2358  17.11.2018, 10:30
@Andri123

Zu den Fakten kann ich leider nichts anderes schreiben, die sind eben so. Hier stimmt natürlich Dein "sagte ich schon".

Aber jetzt vergleiche mal die inhaltliche Darstellung und den Aussageumfang unserer beiden Antworten, dann erkennst Du deutliche Unterschiede. Hättest Du das alles bereits selbst so oder vergleichbar formuliert, dann hätte ich es nicht noch einmal genauer erläutert und auch keine weitere Antwort gegeben.

Bitte komm deshalb nicht mit dem "Plagiats"-Vorwurf, denn dann wären über 90% aller Mehrfachantworten hier im Forum Plagiate.