Wie lange muss ich eine Kündigungsbestätigung vom Fitnessstudio aufbewahren?
Kurz und knackig 2014 habe ich bei Fitnessking gekündigt, 5 Jahre später fordern sie durch ein Inkasso Büro über 900 Euro für den Zeitraum
Nach einem Widerspruch fordern sie jetzt eine Kündigungsbestätigung die ich nach 5 Jahren nicht mehr habe
Alles unseriös ist mir klar
Aber wie lange muss ich sowas gesetzlich aufbewahren um beim nächsten Mal direkt auf sowas zu reagieren und mir eine weitere Überflutung meines Briefkasten zu sparen.
Vielen lieben Dank im voraus, solltet ihr einen entsprechenden Gesetzestext oder Paragraphen haben wäre ich auch davon nicht abgeneigt ihn zu lesen. :)
2 Antworten
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist kann Dir ja egal sein, denn es geht Dir ja nun darum, eine Forderung abzuwehren, und dafür fehlen Dir die Nachweise.
Du kannst aber wohl die Einrede der Verjährung teilweise geltend machen. Die Forderungen aus 2014 bis 2015 sollten schon verjährt sein, wenn es keinen Titel gab.
Ich würde auch das Fitnessstudio nochmal anschreiben. Das hat garantiert eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist und müßte Deine Kündigung noch haben, wenn es nicht unseriös arbeitet und die verschwinden lassen hat. Vielleicht war die Abgabe an ein Inkasso-unternehmen ja ein Versehen, weil da Datenbestände schlecht eingepflegt wurden oder neu ausgewertet... Jedenfalls hätten die doch eigentlich viel früher gemahnt. Einen Versuch ist es vielleicht wert.
Wenn das nichts fruchtet, würde ich nochmal eine Verbraucherschutzzentrale bemühen. Es kann ja irgendwie nicht sein, dass die Firma 5 Jahre lang nichts unternimmt (keine Mahnungen, Titel, Abbuchungsversuche) und dann plötzlich daherkommt und meint, der Vertrag bestünde noch. Jeder durchschnittliche Verbraucher wäre davon ausgegangen, dass die Sache erledigt ist. Ansonsten müßte man ja alles lebenslang aufbewahren.
Zum Thema Aufbewahrungsfristen gibt es allerdings verschiedene Ratgeber im Internet.
Eine grundsätzliche Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen gibt es nicht, siehe meinen Kommentar unter der Antwort von correct.
Wichtig (und in deinem Fall eher schlecht) ist die Tatsache, dass selbst nach Ablauf etwaiger Aufbewahrungspflichten keine Beweislastumkehr stattfindet. Siehe Aufbewahrungspflicht#Rechtsfolgen. Das heißt, du musst gegenüber dem Fitnessstudio deine Kündigung nachweisen, vollkommen unabhängig von gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Auch wenn du die Kündigung nicht mehr nachweisen kannst, kannst du sie doch zumindest glaubhaft machen. Dass der Verein / die Firma nach über 10 Jahren plötzlich merkt "Da gibt es ja noch einen laufenden Vertrag, der seit 10 Jahren nicht mehr bezahlt wurde, aber nie gekündigt wurde.", ist unplausibel.
Außerdem gibt es eine so genannte sekundäre Darlegungslast des Prozessgegners, insb. da ja die Kündigung auch beim Verein bzw. der Firma dokumentiert sein muss.
Real ist es hier aber so, dass das Fitnessstudio bzw. das Inkassobüro die Forderung begründen und belegen muss, um sie einzutreiben. Es dürfte dem Fitnessstudio schwer fallen, gegen die o. g. Aspekte zu argumentieren. Damit würde ich einer etwaigen Klage des Fitnessstudios relativ gelassen entgegensehen. Man sollte sich aber relativ sicher sein, dass man damals die Kündigung tatsächlich abgeschickt hat und eine Kündigungsbestätigung erhalten hat.
Richtig. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass z.B. der vor 15 Jahren gekündigte Sportverein meines Sohnes nun plötzlich mit Forderungen daherkommen kann, nur weil ich die Kündigungsbestätigung nicht mehr habe.Das wäre ja ein prima Geschäftsmodell.
Da gibt es sicher Urteile.