Handyvertrag abgeschlossen für freundin ( EX ) und jetzt zahlt Sie nicht mehr?

4 Antworten

schaffe ich es mit einen Anwalt? Es gibt Beweise das sie die Handys vom postenboten empfangen hat und unterschrieben hat! Reicht den sowas habe es schwarz auf weiß

O2 hat Recht, das ist nicht deren Sache. Du hast ihr ja die Möglichkeit gegeben auf Deinen Namen Verträge zu machen.

Da kann Dir nur ein Anwalt helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Peter1711 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 17:04

schaffe ich es mit einen Anwalt? Es gibt Beweise das sie die Handys vom postenboten empfangen hat und unterschrieben hat! Reicht den sowas habe es schwarz auf weiß

wfwbinder  23.09.2019, 19:06
@Peter1711

Die Ansprüche gegen Deine Exfreundin sind unbestritten, aber Du wirst ihr vermutlich einen Mahnbescheid schicken lassen müssen.

So wie Du es schliderst, hast Du selbst einen Teil zu dieser Misere beigetragen, da Du Deine Zugangsdaten nicht ausreichend geschützt hast. Ob Du Ihr Betrugsabsichten vorhalten kannst ist fraglich, ebenso solltest Du nachweisen können, dass es keine Schenkung an Deine Ex war. Ansonsten bleibt Dir nichts anders übrig als zu zahlen und dies als Lehrgeld zu verbuchen. Wieweit Du auf zivilrechtlichem Weg das Geld von Deiner Ex zurück bekommst ist ungewiss.


Peter1711 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 17:03

Sie und ich haben bei ihr gelebt und danach haben wir uns getrennt! Das Handy habe ich ihr nicht geschenkt und das kann ich auch beweisen! Das Problem war als ich ihr das Handy gekauft habe, hat Sie ja Zugriff auf die meinO2 App damit sie sehen kann wegen ihren datenvolumen, Rechnungen etc. sie hatte ganz normal gezahlt gehabt bis wir uns getrennt haben hat sie diesen misstgebaut, somit hat sie Handys bestellt über die App und per Telefon

ja so ist das, wenn man alles mit Apps macht. Dann muss man zwingend auch ein Password für den Sperrbildschirm beim Smartphone drin haben. Sonst kann jeder das machen, sobald das Smartphone mal unbeaufsichtigt rum liegt. Dann wird man auch vor Gericht kein Recht bekommen, weil man fahrlässig gehandelt hat.

Gilt auch für Online Banking via App.

Die Chancen an das Geld zu kommen hängt im wesentlichen davon ab, ob sie pfändbares Einkommen hat (über 1143€) oder Vermögen. Wenn beides nicht zutrifft kann man sich das Geld für Anwalt und Gerichte sparen.


Peter1711 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 16:56

Sie ist in der Ausbildung und bei ihr zuhause ist wirklich nichts was man gebrauchen kann außer bei ihren Eltern