Antwort
Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Du kannst die Kosten für die angemietete Wohnung vollständig als Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers absetzen. Flächenbegrenzung, Kostendeckelung, Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit - alles irrelevant, da es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Selbst ein Bewohnen in arbeitsfreien Zeiten und eine damit verbundene Ausstattung (Bett, Fernseher, Kleidung) wäre unschädlich, wobei das aufgrund der Nähe zu deiner Hauptwohnung sicherlich nicht nötig sein dürfte.