Arbeitgeber schreibt Verkehrsmittel vor - rechtens?
Hallo, unser Arbeitgeber gibt ab sofort vor, dass wir zu Tagungen ab 300km Entfernung mit der Bahn anzureisen haben. Zur Info, wir sind im Aussendienst, alle mit Firmenwagen 1%-Regelung sowie freien privaten Kilometern.
Es gibt keine Betriebsvereinbarung (lediglich eine Mail) und es ist dank der o.g. Regelung sogar die kostengünstigere Variante, mit dem Auto anzureisen (wenn man sich zusammentut in Fahrgemeinschaften). (Bahnfahrt + Taxi).
Klar hat man Anreise + Tagung + Abreise, was dann in der Summe natürlich viele Stunden ergibt. Aber auch hier hat man ja während der gemeinsamen Fahrt ja wieder "Freizeit".
Darf der Arbeitgeber das Verkehrsmittel vorschreiben? Meiner Meinung nach ist dies eine reine Gängelung
7 Antworten
Es könnte sein, dass der Arbeitgeber befürchtet, dass dann doch jeder mit dem eigenen Dienstwagen fährt, weil eben die Bequemlichkeit siegt.
Bei der Bahn gibt es für Gruppen von 4 und mehr Leuten interessante Konditionen.
Natürlich dar er keinen Zwang ausüben, aber Euch ggf. die Mehrkosten aufdrücken.
Danke für die bisherigen Antworten. Also es ist ja nun mal so, dass alle mit einem Dienstwagen mit freien KM zur Verfügung gestellt bekommen haben. Sicher spielen ein paar Aspekte, wie Klimaziel (bei einer Firma mit ~50 Angestellten und es betrifft nur 5-10 Leute, die Bahnfahren sollen) oder die Sicherheit eine Rolle. Meine Vermutung (ja, Vermutung) ist aber die, dass der AG sich schlicht bei der Leasing-Rate verrechnet hat und jetzt die Bahnkosten besser steuerlich absetzen kann. Sonderkonditionen hat der AG hingegen keine.
Das Märchen, es liege dem AG nur die Gesundheit der MA am Herzen mag ich nicht recht glauben. Dafür hat man in der Arbeitswelt zu viele Märchen aufgetischt bekommen. Allerhöchstens die Versicherungssituation nach 6-8h Tagung und dann noch 3-4h Autofahrt könnte dem AG unsicher sein. Wobei es jedem zuzumuten sein sollte, auch mal 10-11h am Tag zu arbeiten. Ist in anderen Berufen doch auch üblich und danach fährt man ja auch noch nach Hause mit dem Auto und ist versichert.
"Wer zahlt, schafft an" kann hier nicht in vollem Umfang gelten, da wir schließlich einen nicht ganz geringen Beitrag monatlich für den Dienstwagen abdrücken. Freie Kilometer privat zur Verfügung - also nach Tagung "Freizeit" bei der Abreise?! Das ist hier die Frage.
Klagen würde nichts bringen, da steckt man doch lieber zurück, ist doch klar. Dennoch werde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und ggf. mit dem AG abklären, dass ich die Fahrten hin- und zurück "privat" erledige. Hierfür wäre ich dann ja immer noch durch den privaten Unfallschutz versichert, denke ich. Allerdings auch wieder nur eine Vermutung.
Danke für das Urteil - spricht im Prinzip ja für sich. Trotzdem ist hier ja nicht der konkrete Fall angegeben, dass man >3-4h fährt, nachdem man 6-8h getagt hat. Plus hatte in dem Fall ein >35kg schwerer Arbeitskoffer eine Rolle gespielt.
Blöde Situation :-)
Kann es sein, dass du die Klimaziele deines Arbeitgebers vergessen hast? Sie düften der Grund für die Regelung sein.
Unabhängig davon gilt der Spruch "wer zahlt, schafft an". Eine Gängelung kann ich nicht erkennen.
Hallo,
deine Vermutung ist nicht ganz unbegründet:
Guten Tag,
grundsätzlich ist die Aussage Deines Arbeitgeber, dass er die Kosten, welche im Zusammenhang mit einer Reise der DB entstehen übernehmen wird.
Sollte eine andere Anreise durch die Arbeitnehmer erfolgen, würden die entstehenden Mehrkosten nicht erstattet. Sondern immer nur der Fahrpreis, welcher mit der DB entstanden wäre.
Herzliche Grüße