Arbeiten gehen ohne Arbeitsvertrag? Ist das rechtens?
Kann der Arbeitgeber einer Zeitarbeitsfirma mich am Mittwoch zur Arbeit schicken, ohne dass mir ein Arbeitsvertrag über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses vorliegen?
3 Antworten
Juristisch gesehen bedarf es keiner Schriftform, mündliche Absprachen reichen aus. Auf jeden Fall ist Dein Arbeitgeber verpflichtet die Sozialangaben für Dich zu entrichten ( Krankenkassenbeiträge etc) und Dir eine schriftliche Lohnabrechnung zukommen zu lassen. Besser bist Du dran, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, aus dem Deine Rechte und Pflichten hervorgehen. Es ist ungewöhnlich für Zeitarbeitsfirmen ohne Arbeitsvertrag zu agieren. Frag lieber noch einmal nach.
Du musst auf jeden Fall mitteilen in welcher Krankenkasse du bist. Vielleicht ist das im Rahmen des Personalerfassungsbogen erfolgt. Achte auf jeden Fall auf deine erste Lohn und Gehaltsabrechnung. Denn darauf hast du ein Anrecht. Du wirst auch keine Formulare von der Sozialversicherung erhalten, die Anmeldung ist Aufgabe der Zeitarbeitsfirma.
Bisher hast Du in Deinen Fragen davon gesprochen, dass Dir ein Arbeitsvertrag vorliegt, dass Du ihn aber erst prüfen willst, bzw. dass er einen Lohn nennt, der nicht mit den mündlichen Absprachen übereinstimmt. Und heute die Feststellung, dass Du ohne Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma ab Mittwoch vermittelt bist. Wie passt das zusammen?
Ich habe nicht gesagt, dass mir ein Arbeitsvertrag vorliegt. Bei dieser Firma habe ich von anderen Arbeitnehmern gehört, dass sich der Lohn gemindert hat etc. Ich fragte daher: was wäre wenn….
Zitat von dir: Ich arbeite ab nächster Woche bei einer Zeitarbeitsfirma. Muss ich den Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn mir eine Woche zuvor mündlich 9,50 Euro brutto angeboten wurde, im Arbeitsvertrag nach einer Woche aber nur 7,60 Euro brutto steht?
und jetzt hast du es nur gehört? Mir scheint mit deinem Gedächnus ist auch etwas nicht Ordnung
Da bist du auf dem Holzweg - juristisch gibt es einen Arbeitsvertrag, auch wenn du keinen unterschrieben hast. Mit einer Arbeitsaufnahme kommt ein Vertrag zustande und es gelten die gesetzlichen Regelung zum Kündigiungsschutz, Bundesurlaubsgesetz, Entsendegesetz usw.
Ich habe keinerlei Formulare der Zeitarbeitsfirma erhalten, was z.B. Sozialangaben anbetrifft.