Also Kündigen ist die teuerste Option. Um sauber antworten zu können fehlen Infos wie

a) monatlicher Zahlbetrag

b) aktueller Stan

c) Rückkaufswert

d) verbleibende Laufzeit

Alles andere ist Glaskugelcharakter und nicht seriös. Ach ja, die AVB und Gesundheitszustand sowie Optionsrechte sind wichtig...

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Nun, ersteinmal vorweggenommen, dass jeder BU Versicherer andere Definitionen bezügllich der Einkommensgrenze, dem Einkommensnachweis und der Lebensstellung hat.

Daher mal die Regeln skizziert, wie sie der BGH definiert hat. Es gibt zwei Punkte die es zu beachten gibt: Der erste Punkt betrifft die Einkommenshöhe (da sind die 80% als Obergrenze lehal definiert) das zweite betrifft die Lebensstellung bzw den Beruf selbst. 

Wenn beispielsweise ein Meister BU wird und dann später eine Tätigkeit als Aushilfe annimmt, so kann er durchaus mehr als die 80% verdienen, da er argumentieren kann, dass diese Tätigkeiten vom Niveau bzw erforderlichen Ausbildungsstand nicht der vorherigen Lebensstellung entspricht.

Fazit: Einkommen ist das eine - die soziale Stellung des neuen Berufs ist jedoch zu berücksichtigen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben. Ja, so eine Situation kann auftreten! In diesem Fall wäre ein Ansatz nur noch Teilzeit arbeiten zu gehen, sofern man die BU Rente behalten will.

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Dreh- und Angelpunkt wird sein, welchen Status die GKV der Person gibt. Nach Ihren Schilderungen dürfte es sich um eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach § 5 SGB V sein. Wenn das der Fall ist, ergibt sich folgende Konsequenz während der Zeit der Tätigkeit als Angestellter (bis zum Eintritt des Rentenalters)

  • Lediglich auf die Einkünfte der angestellten Tätigkeit sind GKV Beiträge zu zahlen
  • Der AG zahlt einen steuerfreien Zuschuss nach § 257 SGB V
  • Die übrigen Einkommen sind GKV frei
  • Es empfiehlt sich die PKV auf Anwartschaft zu stellen (ob Groß oder Klein - kommt auf die Einzelfallkonstellatiin an, muss man prüfen, was mehr Sinn gibt)

Kommt die GKV zu dem Schluss, dass der Status hauptberuflich Selbständig ist, so werden auf alle Einkunftsarten GKV Beiträge fällig.Dann liegt aber eine andere Situation vor, Tipp: Auf jeden Fall schriftlich bei der GKV vorher anfragen und ggfs den Status klären lassen. Damit vermeiden beide Seiten eine späte und kostenintensive Überraschung!

Die Grenze nach unten ist bei dem ersten Überschreiten zur Midijob Grenze zu sehen. Also bei knapp 490€. Darauf sind GKV und Pflegepflichtversicherung zu zahlen. also bei solch geringen Einkünften liegt das dann bei etwas unter 100€ im Monat. Mehr geht nicht.

Wenn nicht absehbar ist, das die Tätigkeit bis zur Rente ausgeübt wird, wäre eine große Anwartschaft Sinngebend. Die "preiswerteste" Form ist jedoch die kleine Anwartschaft. Billiger geht es nicht.

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Wenn ich es richtig verstehe, hat ein VU die Schadensregulierung abgelehnt. Was bitte willst Du da widersprechen? Du kannst nach den Gründen nebst Rechtsbegründung fragen. Oder über einen Anwalt oder Versicherungsberater danach fragen lassen. Widerspruch wäre ggfs bei Beitragserhöhungen im Sach Bereich denkbar, aber nicht bei der Schadensregulierung.

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In der PKV ist es so geregelt: Ab 1.12009 besteht Beitragspflicht. Die ersten sechs Monate sind mit vollem Beitrag zurückzuzahlen, jeder weitere Monat mit 1/6 des Monatsbetrags. Zusätzlich sind die aufgelaufenen Beträge zu verzinsen. Das ganze rückwirkend für vier Jahre. Erst wenn kein Beitragsrückstand besteht, existiert voller Versicherungsschutz. Das Gesetz von dem Du redest, gibt es noch nicht. Und es wird wohl für die PKV eine abweichende Regel geben. Sofern er Gesund ist könnte er folgendes tun. Einen extrem günstigen Grosschadenstarif wählen. Dann die Beitragsschulden abtragen und danach nach § 204 VVG mit Gesundheitsprüfung in einen adäquaten Tarif wechseln

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Ich mach es kurz. Bis 450€ Hinzuverdienst ist es unkritisch. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Und die sind folgende:

  • Verbot im Rahmen von Betriebsvereinbaurngen bzw. vertraglichen Regelungen
  • Altersteilzeit wird durch Arbeitsagentur mitfinanziert

Fazit: Auf die beiden Punkte achten und eine schriftliche Stellungnahme vom Personaler einfordern. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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Dazu gibt es spezielle Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013

Ich denke, Deine individuellen Werte - vorher/nachher - kannst Du selbst eintragen, um zum Ergebnis zu kommen. Das habe ich mir einfach mal gespart,

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Bitte setze Dich mit dem Hauptzollamt in Verbindung und vereinbare eine Ratenzahlung. Parallel dazu bei der GKV einen Antrag auf Aussetzung der Säumniszuschläge stellen. Alles bitte schriftlich! Warst Du während des Zeitraums ohne KV verheiratet und Dein Ehepartner GKV versichert? Vielleicht wäre während des Zeitraums auch eine kostenfreie Familienversicherung denkbar gewesen? Prüfen! Good Luck....

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