Vermittlungsvorschlag trotz Arbeitsvertrag? ALG 1? Wer kennt sich aus?
Hallo lieber Leute. Ich bin bis 01.07.2019. ( noch ca. 35 Tage) Arbeitslos und beziehe seit 06.05.2019. ALG1. Ab 01.07.2019 habe ich eine Vollzeitstelle und ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Agentur für Arbeit weiß dass ich ab 01.07.2019 arbeiten gehe. Trotzdem aber..
Habe ich heute ein Vermittlungsvorschlag von AFA bekommen wo stand dass ich mich bewerben soll bei "xy" Firma.
Ich verstehe dass ganze jetzt nicht warum soll ich mich bewerben da die wissen dass ich in ca.35 Tage arbeiten gehe. Oder ist das ein missverständnis jetzt. Was ich am besten jetzt machen soll?
4 Antworten
"Ich verstehe dass ganze jetzt nicht warum soll ich mich bewerben da die wissen dass ich in ca.35 Tage arbeiten gehe. Oder ist das ein missverständnis jetzt. Was ich am besten jetzt machen soll?"
ganz einfach Du machst was gefordert wird. Schreibst eine Bewerbung und siehst weiter. Ob Du überhaupt eingeladen wirst zum Bewerbungsgespräch siehst Du dann später. Wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt, auf jeden Fall hinfahren aber dort zeimlich am Anfang nach Vergütung fragen und sagen das Du ab 1.7 einen Job hast für x Euro. Da würde ich noch 200-300€ mehr nennen. Wenn die dann sagen das zahlen wir auch dann - Deal!
Ich hab letztes Jahr mal erlebt, dass ein Vermittlungsvorschlag sogar für den Zeitraum nach Antritt der neuen Arbeitsstelle zugeschickt wurde, die der AfA auch bereits gemeldet worden war.
Da weiss wohl manchmal die eine Abteilung (Leistung) noch nicht, was die andere (Vermittlung) weiss.
Ich würde da eher von einem Versehen ausgehen.
Um Dich abzusichern, solltest Du nochmal die Arbeitsagentur kontaktieren und auf den bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag hinweisen, das geht ja auch per e-mail und ist dann auch dokumentiert.
Ich bin kein Profi, aber auch beim AA arbeiten nur Menschen und gelangt eine Info nicht immer bis zum anderen. Ich schätze, dass es sich um ein Missversndnis handelt. Ruf dort nochmal an, erkundige und erkläre dich, damit es keine negativen Folgen aufgrund eines Missverständnisses für dich gibt. Kommunikation ist immer die beste Strategie.
Vermittlungsvorschläge werden heutzutage nicht mehr manuell von irgendeinem Vermittler auf die "Kunden" zugeordnet,sondern ein Computer übernimmt die Auswahl. Und je nachdem, welche Kriterien er da beachten soll, kommt da halt auch gerne mal Mist dabei raus. Im vorliegenden Fall wurde offenbar nur diese Krierien beachtet "Firma sucht Mitarbeiter" => "Kunde MensA264 ist gerade arbeitslos und hat die nötige Qualifikation" => "Schicke VV raus!". Für Kriterien wie "ist doch sinnlos" hat der Computer keinen Sinn, ihn interessiert nur das hier und jetzt, denn zumindest die blanke Theorie sagt, dass es ja sein *könnte*, dass die Person tatsächlich noch übergangsweise für die 35 Tage woanders einen Job finden könnte.