Diese Frage kann ich dir gut beantworten, mein Sohn wohnt in einem betreuten wohnen. Also folgendens: Mein Sohn bekommt Grundsicherung plus Pflegegeld Stufe II beides geht an das Heim, dies deckt aber nicht die Gesamtunterbringungskosten. Da ich eine Normalrente beziehe wird der Rest von der Kreisverwaltung gezahlt. Mein Sohn bekommt zusätzlich 92 € Taschengeld mtl. von der Kreisverwaltung gezahlt. Das Kindergeld bekomme ich ausgezahlt und muss aber dafür auch 52 Euro monatlich an die Kreisverwaltung zahlen. Also so eine Art Selbstbeteilung.
Wenn hier und da mal ein anderer fährt passiert gar nix. Z.B. es fährt mal einer für mich was erledigen weil ich krank bin. Anders sieht es es aus wenn das KFZ regelmäßig von anderen Personen zu persönlichen Zwecken genutzt wird aber auch dann verlierst du den Versicherungsschutz nicht, du müsstest wenn überhaupt dann nur die Differenz der Einsparung an die VS zurück zahlen und das dürfte nicht die Welt sein. Ich schätze das sind keine 20 Euro im Jahr die da eingespart werden wenn man nur einen Fahrer angibt.
"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Nein kann man nicht. Die Bank muss nicht mehr überprüften ob die die Kontonummer und der Name identisch sind. Ohne Angabe von Name geht z.B. keine Onlineüberweisung raus. Verwendungszweck musste man noch nie angeben. Aber überweise mal Deine Telefonrechnung ohne Angabe von Verwendungszweck. Du wirst jede Menge arbeit haben dein Geld wieder zurück zubekommen, denn t-com weiß dann natürlich nicht wo sie den Betrag buchen soll.
Der Vermieter bekommt überhaupt keine Auskunft, allerdings verlangen mittlerweile immer mehr Vermieter eine Eeigenauskunft und diese müsstst du dann ja auch zahlen. Entweder man geht auf die Bitte des Vermieters ein oder man verzichtet auf die Wohnung.
Ja das ist richtig, die Stadt wäre nur bei Verschulden haftbar, also wenn bekannt wäre das der Baum morsch und eine Gefshr darstellen würde. Bei diesem Unwetter von gestern fallen auch starke und gesunde Bäume um.
Nein du haftest nicht weil ja kein Schaden entsteht. Sollte der Finder mit Karte per Lastschriftverfahren einkaufen gehen so kannst du diesen Betrag ja stornieren lassen. Im übrigen gibt es fast keine Händler mehr die das Lastschrfitverfahren anwenden, es werden immer weniger.
Wenn die Fenster geschlossen waren muss die Hausrat zahlen, die abschließbaren Griffe sind ja nicht dafür gedacht das man nicht mehr einbrechen kann, sondern sie sind dafür gemacht das Kinder oder gefährdete alte Leute keine Fenster von innen öffnen können
Da bleibt nur die Hoffnug das der Empfänger die Ware noch verschickt oder das Geld zurüch schickt. Ansonsten bleibt nur der Klageweg.
Ja, jeder der im Besitz des Buches ist darf Geld abheben. Steht aber in jedem Sparbuch so drin, einfach mal lesen. Um dies zu verhindern kannst du ein Kennwort für das Buch einrichten dann bekommt nur derjenige Geld ausgezahlt der das Kennwort weiß.
Die großen Supermärkte verzichten auf eine Haftung des Kunden, sie wollen keine Kunden verlieren. Mikrowellen sind ja gut verpackt und stehen im Karton nie ganz oben, es ist unwahrscheinlich das diese Geräte kaputt gehen, und wenn doch mal dann schickt der Supermarkt das Gerät an den Hersteller zurück.
Was vom Band fällt und noch nicht bezahlt wurde dafür verlangt kein Supermarkt Geld, erst recht gibt es keine Unterschiede zwischen dem Personal, die haben alle die gleichen Anweisungen.