Muss ein Arbeitsvertrag noch aus DDR-Zeit nach 1990 neu abgeschlossen werden?
Mein Arbeitsvertrag wurde 1985 abgeschlossen, wurde nie erneuert und gilt faktisch bis heute. Jetzt in 2020 wird wegen erstmaligem Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise der Arbeitsvertrag von der Agentur für Arbeit zur Vorlage verlangt.
Frage: Gilt der alte DDR-Vertrag noch oder müsste (eventuell auch nachträglich mit Zustimmung beider Seiten ) ein neuer nach BRD-Recht abgeschlossen werden ?
3 Antworten
Würde mal folgendes sagen oder spur verfolgen.
Gibt es ein Dokument in dem die rechtsnachfolge des alten Betriebs geregelt ist? in dem z.B. steht: rechtsnachfolger des Kombinats Dynamo X ist die Meier und Söhne GmbH. existierende Verträge behalten bis auf weiteres ihre Wirkung.
Wenn nicht: es gelten auch mündlich geschlossene Verträge, sind aber nicht immer leicht zu beweisen.
Dann gibt es noch das zusammenkommen von Verträgen durch stillschweigende Duldung: Der "neue" Arbeitgeber hat Dir nachweislich jetzt 30 Jahre lang Lohn überwiesen, Steueren und Sozialabgaben für Dich abgeführt ...
Inwieweit das Arbeitsamt da jetzt pienzt und es jetzt in juristische Details geht, kann ich dir nicht sagen. Wirste ja sehen, wenn Du den Vertrag abgibst. Und die werden auch sicher aktuelle Lohnabrechnungen sehen wollen.
Viel Glück
Ein Privatwirtschaftlich betriebener Einzelbetrieb der heute immer noch existiert? Wo soll denn da dann ein Problem sein?
Dieser Vertrag ist dann nach wie vor gültig ...... selbst ein mündlicher Arbeitsvertrag müsste lediglich glaubhaft gemacht werden ..... z.B. durch fortlaufende Lohnabrechnungen bzw. die Vorlage der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es geht hier um ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Mann Firmeninhaber, Frau dort angestellt. Nun wird Statusfeststellung verlangt.
Da schauen Rentenversicherung und Arbeitsagentur schon genauer hin. Deshalb besser schriftlicher Vertrag als nur mündlich. Neu wurde der Vertrag nach 1985 nicht wieder gemacht.
NEIN und gute Frage - sehr interessant! :-)
Wenn ich alles richtig verstehe, unterliegt der Arbeitsvertrag von 1985 automatisch ab dem 03.10.1990 bundesweitem Arbeitsrecht.
In Wiki habe ich das gefunden:
Übergang in bundesdeutsches Recht nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990
Der Einigungsvertrag regelte u. a. die Überleitung bestehenden bundesdeutschen Rechts auf das Gebiet der beigetretenen DDR, als auch fortgeltendes Recht der DDR. Mit seinem Inkrafttreten wurden des Weiteren neue Gesetze im wiedervereinten Deutschland gültig. Gleichzeitig wurden auch einzelne bundesdeutsche Gesetze außer Kraft gesetzt.
Es folgen Aufllistungen von arbeitsmarktpolitischen Verordnungen und Arbeitsgesetzen ...
Das bedeutet nur, daß auf DDR Gebiet ab da an BRD Gesetzen gelten, soweit nicht anderweitig geregelt. Von Verträgen und Rechtsnachfolge von ehemaligen Volksbetrieben steht in Deinem Zitat nix
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte selbst schon gesucht, aber nichts direkt passendes gefunden. Der Einigungsvertrag war mir dann doch zu umfangreich :-)
Vielen Dank für die Antwort. Die Firma ist ein Einzelunternehmen, da hat sich seit 1985 nichts geändert.