Anspruch auf Pflichtteil?

4 Antworten

Da Stiefkinder keinen Pflichtteilsanspruch haben, sehe ich hier für die erstgeborene Tochter keinen Anspruch (auch nicht darauf, über die Immobilienübertragung informiert zu werden).

Davon abgesehen:

Wenn die Mutter gestorben ist, dann sind der Ehemann und die beiden Töchter die gesetzlichen Erben und sie erben den Nachlass DER MUTTER. Der jetzige Erbgang hat also mit den Immobilien, deren Alleineigentümer der Vater war und die gemeinsame Tochter jetzt ist, überhaupt nichts zu tun.

Du kannst nicht von einem Laienforum erwarten, Rechtsberatung in einer so schwierigen Fragestellung zu bekommen. Da wird Dich der Weg zu einem Rechtsanwalt führen müssen.

Der wird zunächst weitere Auskünfte zum Sachverhalt haben wollen. Die ältere Tochter wurde ja nicht über die Schenkung informiert, wozu es ja auch keinen Anlaß gab.

Nur, ist die Mutter informiert gewesen? Was hat die dazu gesagt?

Klar ist: Ein Pflichtteil kann sich nicht auf die Grundstücke selber beziehen. Die haben nie der Mutter gehört.

Die Frage ist, ob die Mutter Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns hinsichtlich der Wertsteigerung hatte. Rein formal auf den Sterbezeitpunkt bezogen nicht, denn da gehörten die Grundstücke nicht mehr dem Vater. Damit hatte der Vater auch keinen Zugriff mehr auf die Wertsteigerung.

Die Frage ist daher, ob trotz Schenkung ein solcher Anspruch der Mutter zum Sterbezeitpunkt noch bestanden hat weil der Vater sich nicht auf die Entreicherung berufen darf. Das zu klären bedarf intensiver Suche in der juristischen Fachliteratur. Die kann nur ein Rechtsanwalt leisten.

Erbe in Deutschland ohne Testament: die hälfte des Erben geht an den überlebenden Ehepartner, die andere hälft an die Kinder des verstorbenen zu gleichen Teilen. Ergo in deinem Fall hat die Tochter Anspruch auf 1/4el dessen was die Frau hinterlässt.

Ergo stellt sich die Frage, welchen Besitz die Frau an den Grundstücken Immobilien hatte, ggf hat sie Geld für Renovierungen und Werteerhalt reingesteckt, das könnte als Schenkung gewertet werden.

Schenkungen werden rechnerisch auf 10 Jahre aufs Erbe angerechnet, je vergangenem Schenkungsjahr sind 10% weniger anrechenbar. Falls die der Rest des Erbes weniger als der Pflichtteil (hälfte des Erbteils) währe, dann stände der Tochter aus der Schenkung ein Pflichtteilsergänzugsanspruch zu.

Beide Töchter sind neben dir ebenfall Erbe der Mutter geworden!

Du umschreibst hier Dein Vermögen, auf dass es in diesem Fall nicht ankommt!

Es wird das Vermögen der Mutter vererbt.


Eifelia  26.09.2024, 12:30

Woraus ziehst Du die Info, dass hier der Vater die Frage stellt?

Alarm67  26.09.2024, 18:03
@Eifelia

Verstehe schon, was Du meinst, schließlich könnte auch eines der Kinder fragen.

Aber darauf kommt es bei meiner Antwort ja auch gar nicht an, die ändert sich hierdurch nicht.