Angebot eines Handwerkers erhalten - kann er was verlangen, wenn er Auftrag nicht bekommt?
Ich hatte kürzlich einen Handwerker hier, wegen Austauschs eines Fensters. Er hat mir ein Angebot gemacht. Zeitgleich ergab sich ein Kontakt mit einem anderen Handwerker, den ich nun beauftragt habe. Kann der ursprüngliche Handwerker, der mir ein schriftliches Angebot gemacht hat, nun Geld verlangen, weil er umsonst hergefahren ist? Vereinbart war nichts.
3 Antworten
das sollte vereinbart sein, ob er für seinen Kostenvoranschlag Geld verlangen kann oder nicht. Wenn nichts vereinbart ist, bist du in der Grauzone. Er kann versuchen, dir eine Rechnung zu stellen, aber dann kannst du ja sagen, dass das vorab zu klären wäre, was nicht der Fall ist.
Möglich ist alles. Ich sehe es jedoch als reinen Kostenvoranschlag, der kostenfrei ist.
Auch daran hat der Gesetzgeber gedacht! Schau in Absatz 2:
Das war eine Probeaufgabe für den aufmerksamen Leser und dieser Teilnehmer hat gewonnen: Ein Abendessen mit Jürgen. Einer von Euch Beiden bezahlt.
aber was ist mit dem Absatz 3 ????