ich habe meinem Gläubiger eine Restschuldbefreiung/Vergleich angeboten, jetzt möchte er eine Übersicht meiner sämtlichen Gläubiger (20St) darf er das verlangen?
4 Antworten
Aktuell gilt für alle Parteien noch Vertragsfreiheit. Wenn ein Gläubiger den Vergleich nur unter Bedingungen akzeptieren will, ist das okay.
Würde ich in diesem Fall sowieso machen.
Wenn ich als Gläubiger weiß, dass es noch andere Gläubiger gibt, und ich eine Befriedigung erhalten, die meinen Anteil an den Rückständen verhältnismäßig übersteigt, dann ist die Zahlung im Falle einer Insolvenz anfechtbar.
Auf das Risiko würde ich mich nicht einlassen.
Der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung geht nur mit Offenheit.
Wenn Du von einem Gläubiger Entgegenkommen erwartest, wirst Du wohl oder übel auf seine Bedingungen eingehen müssen, soweit diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen und das sehe ich nicht.
Es ist sein gutes Recht, die Voraussetzungen zu erfragen, unter denen er einem möglichen Vergleich zustimmt.
Bei größeren Insolvenzen gibt es ja auch Gläubigerversammlungen, auf denen die Gläubiger ihr gemeinsames Vorgehen abstimmen. Was sollte daran falsch sein?
Naja, ob der Gläubiger einen Vergleich mitmacht, ist seine freie Entscheidung.
Insofern kann er durchaus sagen "Ohne Übersicht über a´lle Gläubiger und den Shculdenbeträgen dort mach ich nix."
Rechtlich verlangen kann er es vermutlich nicht, aber rechtlich muss er auch genau so wenig einem Vergleich zustimmen.
Würdest Du auf Geld verzichten wollen ohne triftigen Grund?
Der Gläubiger glaubt Dir einfach nicht, dass Du überschuldet bist ohne Belege dafür geliefert zu bekommen. Da liegt es an Dir, die Karten offen auf den Tisch zu legen.
Wenn Du das nicht machst, gibt es eben keinen Vergleich.
Stell Deine aktuelle Situation ausführlich dar.
Du kannst keinem Gläubiger einen Vergleich aufzwingen. Es gibt immer jemand der nicht zustimmen wird. Dann werden die Dinge ihren Lauf nehmen.
Lieber Privatier,
vielen dank erstmal für Deine Antwort.
Da stimme ich Dir natürlich zu, mir geht es vielmehr mehr darum, ob die Gläubiger sich untereinander austauschen könnten, wem ich wieviel als Vergleich angeboten habe.
Letztes Jahr hatte für mich die AWO/Arbeiterwohlfahrt/Schuldnerberatungstelle eine Einigung/Vergleich bei meinem Gläubiger versucht ,der aber von den meisten abgelehnt wurde.
Zur der Zeit hatte ich aber noch eine Vollzeitbeschäftigung .
Jetzt bin ich arbeitsuchend gemeldet u. den nächsten Beratungstermin bei der AWO habe ich erst wieder im März 2021.