Kaution für Renovierung?

5 Antworten

Diese Anwort kannst Du Dir denken, zur Kellerrenovierung hat er sich nicht sehr schlau verhalten, daher muß er diese zahlen, denn er hätte deswegen mindestens 1x reklamieren müssen. Zur Wonungsrenovierung kann man nur sagen, er kann diese verweigern, wenn der Zeitraum entweder schon länger zurückliegt oder seit der Renovierung mindestens 5 Jahre vergangen sind. Dann kannst Du eine Renovierung verlangen oder der Mieter hat sie in einer Farbe gestrichen die Du ablehnst. Dann muß er auf jeden Fall auch die Renovierung bezahlen. Also alles in allem hast Du gute Karten, daß Du die Kaution dafür hernehmen kannst.


Alarm67  14.04.2024, 12:32

"oder der Mieter hat sie in einer Farbe gestrichen die Du ablehnst"

Ich weiß, was Du meinst, aber das Ablehnen alleine ist nicht ausreichend!

Es muss sich um eine Farbe handeln, die eine Weitervermietung schwer bis unmöglich macht! Z. B. eine Wand ist komplett in Pink oder Schwarz gestrichen.

razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 12:33

Er war 1,5 Jahre lang in der Wohnung. Die Renovierung ist nicht massiv, aber es gibt Löcher und einige Flecken an den Wänden. Wie auch immer, es handelt sich um Arbeiten im Wert von über 500 Euro.

Was den Schimmel betrifft, hat er mir erst beim Auszug davon erzählt und erwartet, dass ich für all seine Sachen bezahle und auch die Sachen wegwerfe. Darüber hinaus hat er den Kühlschrank, der mit der Wohnung kam, heruntergebracht und nicht wieder hinaufgebracht.

Obwohl im Vertrag steht, dass er die Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben muss, wie er sie bekommen hat, und dass die Wohnung komplett renoviert wurde.

Die jetzt erforderliche Renovierung ist nicht massiv, aber es vergeht immer noch Zeit, in der ich die Wohnung nicht nutzen kann, und 500+ Euro hier sowie das Räumen des Kellers kosten Geld, und der Kühlschrank...

und er behauptet, dass ich für seine Kartons bezahlen sollte.

Ärgerlich

Alarm67  14.04.2024, 15:33
@razizao

Egal wer die Renovierung zahlen muss, was hindert dich daran, dieses zu tun und die Klärung parallel zu betreiben.

Aber PS:

Wenn noch nicht getan, fordere den Mieter schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Kellerräumung auf!

razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 21:56
@Alarm67

Denn wenn er es bezahlt, würde ich es tun. Wenn nicht, dann nicht. Denn ich sehe keinen Grund, jedes Mal zu renovieren, wenn der nächste Mieter es nicht tun muss, wenn er auszieht.

Snooopy155  15.04.2024, 12:01
@razizao

Das mit der Wohnung renovieren - hier werdet Ihr euch die Kosten teilen müssen. Aber die Löcher muß er verschließen. Das mit der Kaution kannst Du vergessen. Ebenfalls die Kellerrenovierung wird er übernehmen müssen.

Es ist Aufgabe des ehemaligen Mieters seinen "Müll" auf dem Keller zu entfernen. Sollte er unter entsprechender schriftlichen Fristsetzung seiner Pflicht nicht nachkommen, würde ich diesen Müll aus seine Kosten entsorgen lassen.

Hinsichtlich der Renovierung kommt es darauf an, was mietvertraglich vereinbart wurde und auf die Dauer des Mietverhältnisses. Letzteres ...sprich in welchem Umfang er als Mieter eine Wohnungsrenovierung schuldet.


razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 12:37

Er war 1,5 Jahre lang in der Wohnung. Die Renovierung ist nicht massiv, aber es gibt Löcher und einige Flecken an den Wänden. Wie auch immer, es handelt sich um Arbeiten im Wert von über 500 Euro.

Dazu kommt die Entleerung des Kellers.

Dieser Mieter war von Anfang an sehr problematisch. Daher erscheint es mir nicht fair, 1000 Euro aus eigener Tasche zu zahlen.

Wie lauten die Renovierungsklauseln im Mietvertrag in bezug auf regelmässiger Renovierung und Zustand bei Auszug. Danach richtet sich, ob der Mieter Renovieren muss oder nicht.

Den Keller hat der Mieter auf seine Kosten zu leeren, macht er das nicht, kannst du weitere Lagermiete für den Keller von Ihm verlangen.

Wenn durch Schimmel im Keller seine Sachen zerstört wurden, kommt es darauf an, inwiefern er den Schimmel vorher bei dir Gemeldet hat und dich aufgefordert hat für Abhilfe zu sorgen.


razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 12:43

Es wurde nicht zuvor gemeldet. Und es war so, als er in die Wohnung einzog.

Der Vertrag ist ein Standardvertrag von Haus und Grund, zu dem ich hinzugefügt habe, dass die Wohnung komplett renoviert wurde und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss, wie er sie erhalten hat.

berlina76  14.04.2024, 13:16
@razizao

Damit hast du dir selbst ins Bein Geschossen, diese Klausel ist ungültig, da sie nicht den Istzustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszuges berücksichtigt, du sagst mit diese Klausel, das er auf jeden Fall renovieren muss, egal wie lang die letzte Renovierung her ist oder wie weit die Wohnung abgewohnt ist.

Dementsprechend ist sie nur Besenrein zu übergeben.

razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 13:40
@berlina76

Warum?

Der Satz, den ich geschrieben habe, lautet: "Die Mieträume sind nach Beendigung des Mietverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen". Und im Übergabeprotokoll steht geschrieben und vom Mieter unterschrieben, dass die Wohnung komplett renoviert ist.

razizao 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 13:49
@razizao

Wie sollte ich es sonst formulieren, damit es Ihrer Meinung nach gültig ist?

"Kann ich einfach das Geld von der Kaution nehmen"

Das wird dir hier ohne Kenntnis der Renovierungsklausel keiner beantworten können.

Gerade bei selbstgeschriebenen und/oder älteren Mietverträgen sind die Klauseln oftmals unwirksam! Und dann hat der Vermieter die Renovierung auf eigene Kosten durchzuführen.

Für die Kellerräumung kannst einen Räumungsdienst in Anspruch nehmen. Er hat das Eigentum aufgegeben. wenn die Räumen, ohne Geld zu nehmen, ist alles OK.

Sonst nimmst Du die Kaution.

.Beider Renovierung musst Du prüfen, was er genau zu tun hatte. Dafür darfst Du die Kaution in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung