ALG1 Ablehnungsbescheid? Als Geschäftsführer jemand Ehrfahrung?
Hallo,
Ich habe letztes Jahr 2022 eine GmbH gegründet war alleiniger Gesellschafter und habe mich selbst als angestellten Geschäftsführer eingestellt und war dadurch kranken und sozial versichert. 12 Monate lang.
I’m Jahr 2021 bin ich 7 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Nachgegangen.
Nun ist die Firma pleite und ich habe im Februar beim Arbeitsamt ALG1 beantragt dies wurde nun abgelehnt mit der Begründung ich habe in den letzten 30 Monate weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Zudem sieht das Arbeitsamt:
Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer unterlag keinen Arbeitnehmertypischen Arbeitsvertrag.
Obwohl ganz normal Abgaben wie alg Versicherung erfolgt ist.
im Netz werde ich leider nicht schlauer hat jemand Erfahrung damit gemacht
4 Antworten
Geschäftsführer einer Einmann-GmbH sind KEINE Arbeitnehmer, somit KEINE Sozialversicherung.
wenn du diese abgeführt hast, ist der GmbH ein NACHTEIL entstanden.
das Arbeitsamt hat somit zu 100% Recht
Nachfrage: welcher Pfeiffenkopf hat eigentlich die Lohnabrechnungen erstellt?
Du kannst nur Bürgergeld beantragen.
Die Sozialversicherungsbeiträge wurden womöglich zu Unrecht abgeführt, sodass sie keinen Anspruch auslösen können. Möglicherweise können diese Beiträge zurückgefordert werden.
Mit sich selbst kann man regelmäßig kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründen.
Zur sozialversicherungsrechtlichen Einordung geschäftsführender Personen lässt sich haufenweise Information finden.