Anspruch auf ALG 1 nach 3-jährigem Stipendium?
Hallo & vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Nachdem meine Partnerin 3 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt war, bekam sie ein Promotionsstipendium (Steuer- und Abgabefrei), welches nach einer Laufzeit von drei Jahren in einigen Monaten ausläuft.
Vor dem Stipendium war sie für einige Monate arbeitssuchend gemeldet.
Besteht für sie noch Anspruch auf ALG1, wenn sie sich nach Ablauf des Stipendiums wieder arbeitssuchend meldet?
Viele Grüße
Andreas
2 Antworten
Das weiß ich zufällig. Ein ALG-I-Anspruch nach einem Studium besteht nur, wenn man sich mindestens einen Tag vor Ablauf eines Jahres nach Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos meldet. Denn es muß innerhalb der vorherigen zwei Jahre mindestens ein Jahr lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Hätte man jetzt bestimmt besser ausdrücken können, aber ich bin mir da ganz sicher, da ich dazu aus privaten Gründen sehr viel gegoogelt hatte.
Hallo,
grundsätzlich nein, denn eine der Voraussetzungen ist , dass sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Aber die Arbeitsagentur sagt auch "unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen".
Da könnt ihr also nur bei der ARGE die richtige Antwort bekommen.
Gruss
Walter
Bei der Agentur für Arbeit. Kleine Korrektur, sorry.