Kann eine UG eine Rechnung an einen Geschäftsführer der Gesellschaft schreiben?
Hallo zusammen, ich habe mit meinem Partner eine UG gegründet nebenberuflich. Jetzt ist es so das wir regelmäßiig durch Empfehlung von einer Firma eine Provison erhalten ...die aber nicht an die UG ausgezahlt werden kann und nur an eine Privatperson (in unserem Fall an einen der Geschäftsführer der UG). Kann die UG eine Rechnung an den Geschäftsführer schreiben und was müsste dann auch als Angabe drin stehen (Leistung??)??
VG
2 Antworten
Habt ihr mal darüber nachgedacht, wofür Ihr die Provision bekommt? Du schreibst "Empfehlung einer Firma."
Empfiehlt denn die UG diese Firma (z. B. durch Verlinkung auf der Webseite), oder macht ihr beiden Inhaber/Geschäftsführer das?
Könnte nicht die Lösung sein, dass Dein Kollege Dir einfach die Hälfte der eingehenden Beträge direkt zahlt und jeder seinen Anteil versteuert?
Oder sind es wirklich Leistungen die die UG erbringt?
Ok perfekt. Muss die Person der die Provision an die UG sofort weiterleitet gegenüber dem Finanzamt was beachten?
Kann die UG eine Rechnung an den Geschäftsführer schreiben
Wenn sie ihm gegenüber eine Leistung erbringt - selbstverständlich.
was müsste dann auch als Angabe drin stehen (Leistung??)??
Genau diejenige Leistung, die sie ihm gegenüber erbracht hat.
So, wie du den Sachverhalt beschreibst, erbringt sie aber gar keine Leistung an ihren Geschäftsführer, sondern der streicht einfach nur Geld ein, das ihm überhaupt nicht gehört. Damit liegt keine Leistung vor, sondern eine ungerechtfertigte Bereicherung (des GF) gem. § 812 Abs. 1 BGB, aufgrund deren er bereits zur Herausgabe des Geldes an die UG verpflichtet ist. Die muss ihm gegenüber einzig und allein den Herausgabeanspruch geltend machen. Dazu schreibt man aber keine Rechnung, sondern es genügt ein einfaches Schreiben.
Behält der GF das Geld, macht er sich übrigens wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar.
Ich hab die Antwort nur leider nicht verstanden.
Ich habe den SV so interpretiert, dass die Leistung des GF eigentlich die Leistung der UG ist, weil der GF die UG ja vertritt. Dann ist m.E. lediglich die Abrechnung gegenüber dem Provisionsgeber falsch, weil dieser das so will.
Vermutlich so eine Tippgeberprovision. Was mir unklar ist, warum die das nicht an eine UG zahlen wollen, aber des Menschen wille ist sein Himmelreich.
Bei der Leistung handelt es sich um Tippgeberprovision die aus Haftungsgründen leider nicht direkt an unsere UG bezahlt werden können. Daher ist der Umweg vonnöten. Es ist eine Leistung die die UG erbringt! Daher die Frage wie der Geldtransfer zu UG am Besten vorgenommen wird? Rechnung notwendig oder reicht ein Schreiben und wenn ja was muss es beinhalten?? Danke im vorraus!