ganz einfache Antwort:
KEINE Werbungskosten für das Arbeitszimmer .....
nicht abzugsfähig, da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
ganz einfache Antwort:
KEINE Werbungskosten für das Arbeitszimmer .....
nicht abzugsfähig, da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Einnahme: 600 €
Betriebsausgabe 130,90 €
natürlich hat des irgendwann (!) einkommensteuerliche Folgen.
Momentan sind die Grundstücke "steuerverstrickt", d.h. sie sind in der Landwirtschaft gebunden.
Wenn die Grundstücke verkauft werden oder die Landwirtschaft komplett aufgegeben wird (Stichwort: Betriebsaufgabe) müssen diese Grundstücke (und evtl. noch Scheune und Stall ....) aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.
Die Entnahme geschieht zum aktuellen Wert. Als Anschaffungskosten wird bei den Grundstücken, da hier i.d.R. die Anschaffungskosten nicht nachvollziehbar sind, da die Grundstücke seit Generationen in der Familie sind, das 4fache der Ertragsmeßzahl des Grundstücks angesetzt.
Wald würde wiederum gesondert bewertet, da es hier darauf ankommt, wie der Wald "bestückt" ist, also Jungholz, alte Bäume, welche Art von Bäumen usw.
Ich kenne nahezu keinen Fall, wo in der Landwirtschaft die Betriebsaufgabe erklärt worden ist (außer bei Verkauf), da die Grundsteuer A auch günstiger ist als die B und eben der Aufgabegewinn gescheut wird, da dieser sehr schnell bei der Steuer einen 4-6stelligen Euro-Betrag auslösen kann.