ein Freund von mir arbeitet bei einer Kanzlei, welche ausschließlich Landwirtschaften betreut. Stand Sonntag hatte er noch 23 (!) Fälle von 2022. Frist für 2022 (durch die Landwirtschaft) ist am 31.12.2024 ausgelaufen!
seit September 2024 reagiert meine Steuerfachwirtin nicht:
ähm, eine Steuerfachwirtin ist (außer für nahe Angehörige, siehe § 15 AO) nicht befügt, Steuererklärungen einzureichen!
díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.
würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.
Bei Zasta (wo ich die Steuererklärung hab machen lassen) meinte man, dass noch nichts angekommen sei und sich das Finanzamt diesbezüglich Zeit lassen könne, wie sie lustig sind
kann dieser Kasperlesverein "Zasta" diese Aussage auch glaubhaft begründen?
alleine diese Aussage ist ein Grund mehr, diese Firma zu boykottieren!
die Erstattung wird mit der Bekanntgabe des Bescheides ausgezahlt
Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt
§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG
sehr nobel von deinem Vater, Geld zu verbrennen.
das Lehrgangswerk Haas prüft NICHT, ob die Prüfungsvoraussetzungen gegeben sind.
und glaub mir: du würdest in dem Lehrgang hoffnungslos UNTERgehen! da die anderen Teilnehmer
- 1.das Studium / Ausbildung bereits hinter sich haben
- 2. entsprechende Berufserfahrung haben, welche dir komplett fehlt.
aber macht, was ihr für richtig haltet.
das Finanzamt wird keine Auskunft über steuerliche Sachverhalte geben!
ich kenne Finanzämter, die noch nicht mal Auskunft geben, wo der Betrag eingetragen werden muß (ein Bekannter von mir hatte genau das Problem, 2 Zahlen, unklar, wo einzutragen: Finanzamt keine Auskunft! Steuererklärung wurde dann über Steuerberater eingereicht (einmalig))
somit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
19 UStG:
wen Umsatz ÜBER 22.000 € dann kommt die Grenze mit 50.000 € doch gar nicht mehr zum tragen! Konsequenz: ab Folgejahr Regelbesteuerung.
wie?
dir wurde dieser Posten immer noch nicht angeboten?
Frechheit ......
du kannst ja ein Juristenstudium (ist bei denen am liebsten gesehen ....) oder ein Studium durch den höheren (nicht ganz so gute Chancen) oder gehobenen Dienst bei der Finanzverwaltung nachweisen?
und natürlich die entsprechenden Dienstjahre .....
aber aufgrund deiner Fragen bezweifle ich, dass du über die Baumschule hinausgekommen bist.
du sollstest deine Tastatur wechseln, deine Feststelltaste ist kaputt!
Großschreibung im Internet bedeutet schreien! und wer schreit, hat Unrecht
das letzte Mal Essen bestellt haben mein Sohn und ich vor 4 Jahren.
für den Hausgebrauch können sowohl er als auch ich entsprechend kochen. und Einkaufen wird halt zwangsweise erledigt (noch nie ein Strafmandant beim Einkaufen erhalten)
- aus selbständiger Tätigkeit ist auch der GEWINN zu versteuern, die Einnahmen sind für die Einkommensteuer irrelevant!
- nein, gesonderter Vortrag ist nicht möglich (wäre ja auch noch schöner, wir sind nicht bei wünschdirwas)
was dafür sorgt, dass die Umsatzsteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden
Deine Aussage: Kunden im außereuropäischen Ausland. Erklär mir dann mal bitte, wie Umsatzsteuer-Zahlungen entstehen sollen!
byhteway: für die Abgabe der Erklärungen ist AUSSCHLIESSLICH der Steuerpflichtige verantwortlich. mit deinem Verhalten schenkst du dem Finanzamt Geld, da Verspätungszuschläge in nicht unerheblicher Höhe fällig werden!
Antwort auf Frage 1:
wem sein Ruf als Steuerberater (und die Zulassung) schnurz egal ist, macht das. alle anderen nicht! die Finanzämter melden Steuerhinterziehung, an denen Steuerberater beteiligt sind, an die entsprechende Steuerberaterkammer! und sich mit denen anlegen ist selten eine gute Idee!
wie hoch war die bezahlte Lohnsteuer?
da keine Erstattung ausgewiesen wird, gehe ich von NULL Euro aus.
also, was willst du zurückbekommen? weniger als Null (Verlustvortrag mal ausgeklammert, dieser wird ja nicht erstattet) geht nicht!
du HAST Rente erhalten. Fakt.
die erhaltene Rente wurde mit der Nachzahlung für Krankengeld verrechnet.
also, wo ist das Problem?
was du alles beachten mußt?
wow! hast du eine Taxilizenz für deine Stadt?
dir ist klar, dass diese GELD kosten?
und dir ist klar, dass dort EINIGE Hürden vorgeschalten sind? da du hier fragst, bezweifle ich, dass du diese Hürden erfolgreich meistern wirst!
Drosseln von 250 ccm auf 125 ccm?
dir ist klar, das ist ein komplett anderer Motor??
Finde ich Geil!
DU Machst einen Fehler, aber das Finanzamt ist Schuld!
"macht alles nach Lust & Laune, um Bürger zu terrorisieren?"
komm einfach DEINEN Verpflichtungen nach, dann "terrorisiert" (komisch: ich bin im steuerlichen Bereich tätig. das Finanzamt mach ausschließlich den Steuerpflichtigen Probleme, die der Meinung sind, Voranmeldungen / Jahreserklärungen sind Schikane bzw. die der Meinung sind, der private Urlaub geht vor den Zahlungen an das Finanzamt) das Finanzamt dich auch nicht!
Auszahlung des Geldes ist IRRELEVANT, entscheidend ist, ob du über den Betrag verfügen kannst! (Verfügung = Betrag kann jederzeit ausgezahlt werden)
Versteuerung bei VERFÜGUNG des Betrages
Sprich, dort ist sein Geburtstag eingetragen und auch das Geschlecht steht auf Männlich anstatt Weiblich.
dann ist es auch die SV-Nummer von deinem Vater!