Kann ich als Mitgesellschafter einer UG ALG1 beantragen?
Hallo zusammen,
ich bin vor einem Monat betriebsbedingt gekündigt worden und beziehe gerade Krankengeld. Voraussichtlich werde ich zeitnah wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und werde dann vorerst ALG1 beantragen.
Parallel habe ich die gerade Möglichkeit angeboten bekommen, Mitgesellschafter oder als stille Gesellschafter einer neu gegründeten UG beizutreten, die vorerst noch im Aufbau ist und keine Gewinne erzielt.
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Nun habe ich Angst, dass ich mir im Zweifel den Anspruch auf ALG 1 verwirken, wenn ich vor Antrag auf ALG1 schon Gesellschafter einer UG? Aufgrund fachspezifischen Defiziten werde ich vorerst noch nicht operativ oder aktiv in der UG mitwirken und werde ganz normal dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.
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Und könnte ich später, wenn eine fachliche Basis zur Zusammenarbeit geschaffen worden ist, als Mitgesellschafter aktiv an gesonderten Projekte, wo die Mehrheit mir zugeschrieben wird, parallele als Kleinunternehmerin sogar Gründerzuschuss beantragen?
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Oder vereinfacht sich die Umsetzung, wenn ich mich erst einmal als stille Teilhaberin der UG bin, und dann aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründerzuschuss beantrage, um an bestimmten Projekten der UG als Selbstständige auf Rechnung mitarbeite? Wie ist das dann wieder mit der Scheinselbstständigkeit?
Und zu aller Letzt, muss ich überhaupt bei Antrag auf ALG1 angeben, dass ich Mitgesellschaftern oder Stille Teilhaberin einer UG bin, wenn ich dort nicht mitarbeite?
Man, ist das alles kompliziert! Ich freue mich über fachlich kompetente Auskünfte und sage schon einmal Danke für Ihre Rückantwort im Voraus!
2 Antworten
Hallo, liebe Fragestellerin !
Sie leben momentan von Krankengeld, das bedeutet, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Ausübung einer nicht-selbstständigen Tätigkeit schon vorüber sind.
Sobald Sie wieder gesund sind, können Sie natürlich Arbeitslosengeld I beantragen. Unter dieser Vorraussetzung ist es dann möglich bis zu 165 EUR pro Monat zum obligatorischen Arbeitslosengeld I dazuzuverdienen.
Gruss
Steuermacher
Hallo liebe und fleißige Antwortgeber! Ich freue mich riesig über eure rege Anteilnahme! Ich nutze tatsächlich zum erstmal ein Forum und bin super positiv überrascht und kann jetzt durch euer Feedback entspannter ins Wochenende gehen. Also brauche ich mir keine Gedanken um meine Grundversorgung machen und kann mich nach und nach auf meine angehende Selbstständigkeit mit ihren tollen Aufgaben konzentrieren und freuen! Danke euch allen zusammen und alles Gute auch für euch!
VG Mike
Das geht ja mal wieder schön durcheinander.
1. Natürlich kannst Du Gesellschafter einer GmbH werden (die UG ist nur eine spezielle Form der GmbH, die Mini GmbH), es ist reine Vermögensverwaltung.
2. Du kannst dann natürlich irgendwann für die UG/GmbH tätg werden. Dann bist Du dort angestellt und stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
3. Einen Gründungszuschuss kannst Du beantragen, wenn Du aktives Mitglied der GmbH bist, oder wirst.
4. Auch wenn Du dich selbständig machst und Deine Leistungen anbietest (auch einer UG an der Du beteiligt bist), kannst Du einen Gründungszuschuss beantragen.
5. Kleinunternehmerin wäre bei diesem Hintergrund ungünstig, weil ja die UG bestimmt kein Kleinunternehmer ist und dann Vorsteuerabzug hat. Also dann ggf. auf Regelbesteuerung optieren.
6. Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn Du nur für die UG arbeitest. Das wäre etwas für eine Anstellung. Wobei das Problem entfällt, wenn Du 50 % hast. Da ist es höchstrichterlich abgedeckt.
7. Ob Du Gesellschafter bist, brauchst Du nicht anzugeben.