Ist es möglich als alleiniger Geschäftsführer meiner GmbH nebenbei eine andere externe Angestelltenfunktion zu bekleiden ?
Ich habe eine GmbH gegründet in der ich als alleiniger Geschäftsführer bin und habe keine Angestellten.
Da ich nun erstmal Kunden finden muss, möchte ich dafür sorgen dass ich einen Grundverdienst habe von dem ich privat leben kann.
So wäre meine Idee in der Anfangszeit in einer anderen Firma als Angestellter zu arbeiten um ein Grundeinkommen zu haben, solange meine gegründete GmbH noch nicht richtig anläuft.
Ist dieses möglich auch wenn es zwei gleiche Berufsrichtungen sind?
Ich erhoffe mir über das Angestelltenverhältnis, was in Teilzeit möglich wäre, eine Basis zu schaffen und zeitgleich aber in meiner GmbH selbstständig zu arbeiten.
Ich wäre dankbar um Tipps.
Vielen Dank
3 Antworten
Solange Du bei der Gründung keine anderen Gesellschaftern aufgenommen hast, kannst Du machen was Du willst. Andernfalls brauchst Du deren Zustimmung, denn Du schuldest der Gesellschaft Deine ganze Arbeitskraft.
Fragen musst Du auch den Arbeitgeber aus Deinem Angestelltenverhältnis. Der wird nicht erbaut davon sein, dass Du dieses Arbeitsverhältnis dazu nutzt, um unter seinen Kunden zu wildern.
Nein,... nicht dem Arbeitgeber Kunden wegnehmen sondern den Arbeitgeber an sich als Kunden gewinnen.
Sozusagen als Abnehmer von zulieferungsprodukten die ich herstelle und er sie an Dritte weiter verkauft. Und dann nicht mehr in der eigenen Firma herstellen muss
Natürlich, wer sollte dich daran hindern?
Na wer weiß, vielleicht hat ja das Finanzamt etwas dagegen wenn ich mein "Nebenverdienst" in der gleichen Branche verdiene in der ich, wenn es gut läuft, meine eigenen Rechnungen stellen werde wenn die GmbH ans Laufen kommt.
Ich erhoffe mir, dass ich unter anderem durch meinen Arbeitgeber dann irgendwann auch einen neuen Kunden haben werde.
Mein Gedanke wäre in einer Art bezahlten und angestellten Teilzeitarbeit Präsents und Arbeitskraft in der Firma zu zeigen um dann mit dem Chef zu verhandeln auch andere Arbeiten von ihm extern aus meiner GmbH für ihn auf eigene Rechnung anzufertigen.