Änderung Teilungserklärung?

3 Antworten

Wenn die Wasserzähler geeicht sind (und nicht irgendwelche billigen Dinger aus dem Baumarkt) und entsprechend nach Ablauf der Eichung regelmäßig getauscht werden, dann können sie für eine Umlage herangezogen werden. Aber es ist zu beachten:

  • Die eingebauten Zähler für Warm- und Kaltwasser sind keine von den Wasserwerken herangezogenen Zähler. Daher sind diese zunächst mal nur als Information gedacht.
  • Falls es auch Gemeinschaftswasser (z.B. im Keller, in einer Waschküche, für den Garten) gibt, das über keinen der Zähler läuft, wäre dieses Volumen natürlich auch aufzuteilen.
  • Die Summe der Verbrauchswerte der Einzelzähler entspricht nicht notwendigerweise dem vom zuständigen Wasserwerk ermittelten Gesamtverbrauch.
  • Der gesunde Menschenverstand gebietet, dass eine künstliche Aufschlüsselung von Verbrauchszahlen nur dann sinnvoll und erforderlich ist, wenn keine genauen Messwerte vorliegen.

Es wäre daher genau die Formulierung in der Teilungserklärung zu prüfen, um festzustellen, ob

  1. Die neu eingebauten Zähler als anerkannte Messpunkte für den Wasserverbrauch akzeptiert werden können.
  2. Wie Erwärmungskosten (Strom, Gas, Öl, Wartungs- und Reparaturkosten für die Therme(n)) für Warmwasser in die Rechnung einfließen.
  3. Wie mit Gemeinschaftswasser umzugehen ist.

Es kann daher durchaus sein, dass die Pro-Kopf-Aufteilung in diesem Fall nur für das Gemeinschaftswasser gilt, während die separat gemessenen Verbrauchswerte für die Wohnungen als tatsächliche Werte für die Abrechnung der Wohnungen verwendet werden. Knackpunkt der Sache ist Punkt 1 oben - und da könnte mangels Eichung der Ausschluß für die Wasserzähler in den Wohnungen liegen.

Bei Einigkeit der Eigentümer kann die Teilungserklärung nach nachträglich notariell modifiziert werden, um den aktuellen Stand der Technik und der Zähler zu reflektieren.

Wohnen Mieter im Haus, haben einige Eigentümer ihre Wohnung vermietet? Sobald Wasserzähler eingebaut sind und ihr Mieter im Haus habt, muss eine Abrechnung über die Wasserzähler erfolgen. Dann reicht die Kopf oder Quadratmeterabrechnung nicht mehr.

Wenn sich die anderen Eigentümer sperren, dann muss notfalls ein Mieter klagen.

1.

Es muss ja bereits in den 90zigern Einigkeit unter den Eigentümern geherrscht haben, sonst wäre es ja nie zum Einbau der Zähler gekommen.

Und dazu muss es Schriftverkehr/Protokolle geben.

Was steht denn da drin?

2.

Je nach Bundesland sind zumindest die Kaltwasserzähler bereits gesetzl. vorgeschrieben.

Und Gesetze stehen über einer Teilungserklärung.