Fehlerhafte Teilungserklärung
Hallo, ich habe 2002 eine ETW gekauft. Nachdem ich mir die umfangreichen Teilungserklärungen angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass alle Kellerräume mit in die entsprechenden MEA eingeflossen sind. Mein Vorbesitzer hatte in einer nachfolgenden TE einen Kellerraum dazu erworben, dieser MEA ist auf den bestehenden MEA draufgeschlagen worden. Das Problem ist jetzt, dass der alte MEA schon einen kleineren Kellerraum beinhaltet hatte, der aber nicht mehr existiert. Ich zahle also Nebenkosten (Berechnung nach MEA) für einen Kellerraum den ich nicht habe, fraglich ist auch, ob die Kellerräume in den MEA gehören. Die Eigentümergemeinschaft wollte einer Änderung der MEA betr. Nebenkostenabrechnung zustimmen, doch ein Eigentümer stimmte dagegen. Jetzt hatte ich meine Rechtschutzversicherung (Eigentümerrechtschutz) angerufen, diese übernimmt aber keine Kostendeckung da der Fehler der TE schon vor dem Zeitpunkt des Erwerbs lag. Kann das sein? Was kann ich machen? Mein MEA bei einer 3-Zimmerwohnung ist höher als der einer 4-Zimmerwohnung. Außerdem ist in den vier bestehenden TE so einiges falsch, da einer der damaliger Notar anscheint keinen Taschenrechner zur Hand hatte oder nicht richtig durchblickte, verteilte er mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einen fehlenden Anteil von 30/1.000 einfach gleichermaßen auf die MEA.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
2 Antworten
Eine Änderung der Teilungserklärung ist möglich.. Allerdings muss sie muss durch die Eigentümergemeinschaft geändert werden.
Dies muss grundsätzlich durch einen Beschluss aller Miteigentümer geschehen, es sei denn in der Teilungserklärung ist vorgesehen, dass diese auch durch einen Mehrheitsbeschluss geändert werden kann. Darum sollte man diese Änderung bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen.
Sollte die Eigentümerversammlung der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, so kann man dieses möglicherweise gerichtlich durchsetzen. Denn es besteht möglicherweise ein Anspruch aus §§ 242, 313 BGB auf Änderung der Teilungserklärung.
Dieter, verstehe ich dich richtig::
Der Miteigentumsanteil bezog sich auf eine bestimmte 3-Zi-Wohnung samt Keller. Der Voreigentümer hat einen zusätzlichen Kellerraum erworben und in der Folge den MEA im Wohnungsgrundbuch ändern (erhöhen) lassen. Du hast somit die Wohnung mit zwei Kellerräumen, die im Aufteilungsplan mit einer bestimmten Nummer verzeichnet sind, erworben. Ein Kellerraum soll nicht mehr existieren.
Einfach verschwinden oder sich in Liuft auflösen kann sich auch ein Kellerraum nicht. Was sagen die Grundrisszeichnungen aus? Wurden vielleicht mehrere Kellerräume zusammen gelegt (verschmolzen)? Oder was ist der Grund der Nichtexistenz?