Änderung des Vollstreckungsbescheides auf neue Anschrift - Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers?

1 Antwort

Der Vollstreckungsbescheid ist nicht umzuschreiben. Wenn du den neuen Aufenthaltsort weißt, dann solltest du dich an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts wenden, das für diesen neuen Aufenthaltsort des Schuldners zuständig ist. Dann erfährst du von dort den zuständigen Gerichtsvollzieher.