Absetzen von Arbeitsecke bei freiberuflicher Nebentätigkeit
Hallo zusammen,
ich bin leider noch sehr unerfahren bei der Erstellung einer Steuererklärung und habe daher folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort finden konnte: Hauptberuflich bin ich in einer festen Anstellung. Einen Tag in der Woche arbeite ich jedoch als Freiberufler. Kann ich mir nun meine Arbeitsecke als Freiberufler steuerlich absetzen, obwohl ich ca. 90% meines Einkommens aus einer angestellten Tätigkeit ziehe, bei der mir auch ein Büro gestellt wird?
Vielen Dank für alles konstruktiven Beiträge.
4 Antworten
Wie Vulkanismus schon richtig schreibt, "Arbeitsecke" ist im Gegensatz zu "Käseecke" über Google nicht zu finden.
Wenn Du wissen möchtest, ob Du Deine Aufwendungen für Deine Arbeitsecke wie ein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe bei der freiberuflichen Tätigkeit abziehen kannst, so klappt es nciht, es müsste ein Arbeitszimmer sein.
Aber es gibt noch eine Gute Nachricht. Die Ausstattung der Arbeitsecke, also Dein betrieblicher Schreibtisch, Computer/Notebook, Schreibmaterial, Internet, Telefon usw. sind bei den Sache wie Schreibtisch computer usw. über die Abschreibung abzugsfähig, die anderen Dinge zumindest anteilig der betriebliche Teil direkt abzugsfähig.
Also, zumindest das WISO Steuer-Sparbuch 2015 kennt den Begriff: "Arbeitsecke" als gemischt genutztes Zimmer mit speziellen Arbeitsbereich sehr wohl und betont, dass verschiedene Finanzgerichte den Abzug zugelassen haben und man daher die Kosten aufführen sollte... dennoch Danke an wfwbinder :-)
Lieber Florian, leider entscheidet das Finanzamt nicht nach den Äußerungen vom WISO-Steuer-Sparbuch, die die auf Entscheidungen von einigen Finanzgerichten machen, sondern nach Steuergesetzen, Steuerrichtlinien und Durchführungsverordnungen.
Wenn wir Dir hier eine Auskunft geben, die auf soetwas wackeligem wie dem Steuersparbuch basieren, dann ist das ganz dünnes Eis.
Daher verlassen wir uns auf die Dinge aus dem Gesetz (siehe meine Antwort). Keiner hindert Dich, mehr anzusetzen und eventuell auf einen verschlafenen Finanzbeamten zu treffen, der es abhakt.
Aber stelle Dir vor, einer von uns hätte dazu geraten, wie wäre Deine Reaktion?
Arbeitsecke gibt es so wohl nicht zum Absetzen, aber ein Arbeitszimmer/Büro und auch die Ausstattung kann man von der Steuer absetzen und ich denke mal, dass es Dir wahrscheinlich auch eher um die Ausstattung geht als um die Ecke :-)
Viele Grüße
Keine Wand, keine Absetzung.
So war bisher mein Kenntnisstand. Es muss ein separater Raum sein.