Testkäufer und hauptberuflich freiberuflich tätig, wie muss die Nebentätigkeit als Testkäufer gegenüber dem Finanzamt gemeldet werden?
Liebe Experten,
ich bin hauptberuflich freiberuflich tätig und führe jeden Monat eine Buchführung durch, aus dieser ergibt sich dann die Umsatzsteuervorauszahlung. Außerdem gebe ich natürlich jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung ab. Im letzten Jahr musste ich aufgrund der Höhe meiner Einnahmen auch Einkommensteuer zahlen. Nun möchte ich zusätzlich als Testkäufer etwas dazu verdienen. Ich würde über eine Online-Plattform Aufträge erhalten und müsste meinem Auftraggeber dann eine Rechnung schreiben.
Wie muss ich gegenüber dem Finanzamt diese Nebentätigkeit als Testkäufer melden? Kann ich meine Umsatzsteuernummer aus meiner freiberuflichen Tätigkeit nutzen oder muss ich ggf. ein Gewerbe anmelden? Muss ich die Einnahmen aus der Testkäufertätigkeit in der monatliche Buchführung (Umsatzsteuer) berücksichtigen?
Ich bin freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, welchen Einfluss hätte die Testkäufertätigkeit auf meine Krankenkassebeiträge?
Muss ich sonst noch etwas bezügl. einer Nebentätigkeit als Testkäufer beachten?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus!
1 Antwort
Kann ich meine Umsatzsteuernummer aus meiner freiberuflichen Tätigkeit nutzen
Nein. Du kannst nicht, Du musst.
Unternehmer ist man immer einheitlich. Die unternehmereigenschaft beinhaltet immer die gesamte selbständige Tätigkeit eines Unternehmers.
Es hier lediglich so, dass die Einnahmen gewerblicher Natur vermutlich von untergeordneter Bedeutung sind.
Sonst wäre es so, dass Du diese für die Einkommensteuer in einer gesonderten Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung erfasst, damit sie nicht it den freiberuflichen Einnahmen vermengt werden.
Aber das ist eine Sache der Gewerbesteuer. Für die Umsatzsteuer gehört alles in eine Erklärung.