Abmahnungsgrund? Welche folgen kann das haben?
Ich arbeite als Verkäuferin in einem Laden. Letztens gab es eine Routinekontrolle und ich habe vergessen mein Namensschild an dem Tag zu tragen. Der Kontrolleur hat mich drauf hingewiesen und ich habe es dann auch sofort angesteckt. Ich dachte die Sache ist damit erledigt, aber jetzt bekomme ich heute einen Brief in dem eine schriftliche Mahnung meines Arbeitgeber ist. Ich wäre den Pflichten in meinem Arbeitsvertrag nicht nachgekommen. Muss ich mir jetzt sorgen machen? Es stand nichts anderes dabei. Heißt das, dass ich beim der nächsten Mahnung gefeuert werden kann? Selbst wenn es sowas kleines wie ein Namensschild ist?
4 Antworten
Es gibt kein Gesetz, in dem geregelt wäre, wofür ein AG abmahnen darf und wann er es bei einer Ermahnung belassen muss.
Eine Abmahnung ist der deutliche Hinweis, dass der AN gegen seine Pflichten verstossen hat (das scheint hier unzweifelhaft vorzuliegen), der AG darüber wirklich sauer ist und es im Wiederholensfall ernste Konsequenzen gibt.
Zunächst einmal hat der AG das Recht, seine Meinung kund zu tun.
Sollte es bei dem einen Vorfall bleiben, hast Du nichts zu befürchten und die Abmahnung verottet in Deiner Personalakte.
Es liegt also an Dir, dass keine Zweite dazukommt.
Mach' dir doch keine Sorgen über diesen blöden Brief!
Sei' doch mal ehrlich zu dir selber, bei der idiotischen Firma (wenn sie wegen so einer Kleinigkeit einen Breif schreiben ...) willst du doch gar nicht mehr arbeiten, oder?
Bleib' einfach coool ;)
Na, bei Euch geht´s ja beinhart zur Sache. Toller Arbeitgeber, der wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt. Scheint sonst nicht viel zu tun zu haben, wenn er sich mit solch einem Kiki-Thema beschäftigt.
Trotzdem hat billy Recht. Steht die Namensschildtragepflicht im Arbeitsvertrag und hast Du dagegen verstoßen kann der Arbeitgeber abmahnen.
Hier noch eine kleine Übersicht, welche "wirklichen" Abmahnungsgründe es gibt: http://www.ulmer-personalzirkel.de/Abmahnungsgr%FCnde.pdf
@gammoncrack Entschuldigung. In einer Abmahnung wird eine Ermahnung kundgetan !
Wenn es eine Pflicht zum Tragen der Namensschilder gibt, und Du berichtest ja das es im Arbeitsvertrag steht dann war die Abmahnung gerechtfertigt. Aber für die Zukunft kann man das ja leicht ausschliessen.
Alles richtig. Ich habe das aber jetzt nicht als Abmahnung, sondern als Ermahnung gesehen. Die Abmahnung wird ja persönlich und gegen Kenntnisnahme durch Unterschrift ausgehändigt. Ich vermute mal, dass im Wiederholungsfall dann eine Abmahnung fällig wäre.