kammerumlage, wohnbauförderung als grenzgänger nach österreich absetzbar?

2 Antworten

Das ist doch in erster Linie eine Frage des österreichischen Steuerrechts und da kannst Du hier in diesem Forum keine Antwort erwarten. Wo das bei der deutschen Steuererklärung in Ansatz zu bringen ist, fällt mir nicht ein.

Hallo,

die Umlage und der Beitrag sind Werbungskosten Anlage N Seite 2 ! Du bist als Grenzgänger in Dt. einkommensteuerpflichtig, da du deinen Wohnsitz in Dt. hast - also ESt-Erklärung abgeben und österreichischen Bruttoarbeitslohn, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten eintragen.

Viele Grüße Angelika

P.S.: An Privatier59: Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man gar nichts sagen !