Muss ich als Nacherbe Grundschulden abbezahlen?
Hallo.
Mein Vater ist vor Jahren verstorben und hat ein Testament mit vor- und nacherben verfasst.
Meine Mutter ist Vorerbe, mein Bruder und ich Nacherben. Erbfall tritt erst mit ihren Tod ein.
Nun sind auf den Grundstücken erhebliche Grundschulden. Muss ich die als Nacherbe jetzt schon mit abbezahlen? Also bin ich dafür jetzt schon haftbar oder erst, wenn meine Mutter irgendwann stirbt?
2 Antworten
Berliner Testament .... ihr beanspruchtet keinen Pflichtteil .... ergo erbte die Mutter jetzt erst einmal die kompletten Schulden.
Sprich Deine Mutter muss weiter die ( restlichen ) Verbindlichkeiten aus dem/den Kreditvertrag/verträgen übernehmen.
Klärt möglichst zu Lebzeiten der Mutter welche Verbindlichkeiten da noch bestehen.
Das komische ist ja, dass die Bank eine Kopie des Testaments hat. Die Dame da hatte überhaupt kein Plan. Habe sie fünf mal aufgeklärt und sie meinte trotzdem noch wir müssten zahlen.
Danke für deinen Tipp. Wenn es so weit ist suchen wir uns dann doch mal eine Rechtsberatung um zu gucken was man machen kann.
Danke für die Antwort. Die Bank hat nämlich auch schon bei mir angerufen und mir gedroht, dass ich zahlen müsste, da ich ja Nacherbe sei.
Wissen Sie, ob ich im Falle Ihres Todes die Erbschaft ausschlagen kann?
Warum solltest Du dies tun ..... die Immobilie sollte doch einen höheren Wert haben, als die eingetragene Grundschuld abzüglich bisher geleisteter Zahlungen.
Gibt es denn noch Darlehen, die mit diesen Grundschulden abgesichert sind? Eine Grundschuld an sich muss man nicht bezahlen, das ist eine Eintragung im Grundbuch als Sicherheit für einen Darlehensgeber.
Ja es gibt ein Darlehen, welches mit der Grundschuld abgesichert wurde. Sorry habe ich nicht richtig in der Frage geschrieben.
Gib der Bank eine Kopie des Testamentes, dann weiß sie, dass sie sich erst nach dem Tod der Mutter an Dich wenden kann. Auch wenn Du Dich mit Deinem Bruder überworfen hast, würde ich das Erbe nicht ausschlagen, sondern die Erbauseinandersetzung im Zuge einer Zwangsversteigerung durchführen.