Darf ich alte Nebenkostenabrechnungen meines Vormieters einsehen?
Habe ich ein Recht darauf, alte Nebenkostenabrechnungen meines Vormieters einzusehen, wenn ich an der Richtigkeit der Abrechnungen zweifle und gerne eine gute Referenz als Vergleich hätte?
2 Antworten
Nein, woraus sollte sich dieser Anspruch denn ergeben? Vor allem aber, wozu sollte das denn gut sein, von der Befriedigung der persönlichen Neugier einmal abgesehen. Deine diesbezügliche Argumentation kann ich ohnehin nicht nachvollziehen: Du hast Anspruch darauf, die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungsbelege einzusehen. Das reicht zu einer Überprüfung der Abrechnung vollständig aus. Was soll denn das mit der "Referenz" sein? Die Richtigkeit einer Abrechnung ergibt sich aus den der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und nicht aus vergangenen Abrechnungen.
Das Recht leitet sich nicht aus Deinem Mietvertrag her, also: Nein!
Du mußt die Richtigkeit Deiner Abrechnung aus Deiner Abrechnung und durch Einsichtnahme in die Originalbelege beim Vermieter feststellen. Da siehst Du dann auch die Endstände = Anfangsstände von z. B. Stromzähler-, Wasseruhr- und Heizöltankablesungen.
Aber zum Trost könntest Du Deinen Vormieter oder auch Deine Hausnachbarn um Einsichtnahme bitten. Aber häufig ist für die das Thema schon lange abgehakt (was auch durch Desinteresse begründet sein kann). Meistens fehlt es auch am (Fach)Wissen, um Abrechnungen von verschiedenen Mietparteien aus unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen intelligent zu vergleichen, denn vielfach werden die komplexen Kosteneinflussfaktoren außer Acht gelassen.