Verpflegungsmehraufwand im Studium?
Hallo, ich habe im Rahmen meiner Steuerklärung Verplegungsmehraufwand für die Zeit meines Studiums (Zweitstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung (Bachelorstudium von 2005 bis 2008; Masterstudium von 2008 bis 2011) angesetzt. Der Verpflegungsmehraufwand wurde mir nur für die ersten drei Monate meines Bachelorstudiums anerkannt. Durch die Semesterferien war ich zwischen den Semestern jeweils länger als vier Wochen nicht in der Universität. Beginnt die 3-Monatsfrist dann nicht in jedem Semester von neuem? Wie sieht es mit dem Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium aus. Würde hier bei einer Abwesenheit von mehr als vier Wochen die Frist von neuem beginnen? Danke für Eure Hilfe.
1 Antwort
Lieber Lucio13, der Verpflegungsmehraufwand für die gleiche dienstliche Abwesenheit werden bis 3 Monate steuerlich berücksichtigt.Wenn die dienstliche Abwesenheit an weniger als 3 Tagen die Woche getätigt wird, gilt diese 3-Monatsfrist nicht. Dies gilt über die gesamte Tätigkeit. Das bedeutet, dass Du in der nächsten Steuererklärung diese Verpflegungspauschale für das genannte Studium nicht mehr ansetzen kannst. Die Fahrtkosten kannst Du natürlich weiter abrechnen