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Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht

Strafverfahren nach Bestellung von Cannabissamen, was tun?

Hallo liebe finanzfrage.net Community,

ich hätte ein rechtliches Anliegen in Sachen BtMG.

Vor etwa einer Woche erreichte mich ein Brief des Zollamtes, in dem ein Strafverfahren auf Grund „des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“ gegen mich eingeleitet wurde. Bei der Sachlage handelt es sich um eine im Februar dieses Jahrs vom Zoll abgefangene Bestellung von 3 feminisierten Hanfsamen des niederländischen Online-Shops „Sensi Seeds“, die von mir, mit der Absicht eine Hanfpflanze für den Eigenbedarf anzubauen, bestellt wurden. Diese Bestellung ist nie angekommen, da sie ja vom Zoll abgefangen wurde. Das Geld wurde mir außerdem schnell von Sensi Seeds zurückerstattet.

 Zu dem Zeitpunkt der Bestellung befand ich mich in dem Glauben, dass die Bestellung von Hanfsamen aus europäischen Ländern auf Grund des freien Warenverkehrs erlaubt sei.

In der beiliegenden Sachverhaltsschilderung des Beschuldigten heißt es:

„Cannabis ist ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I BtMG. Gem. § 3 BtMG bedarf es unter anderem für den Erwerb und den Anbau einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Gegen Sie besteht somit der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabeordnung i.V. m. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Bitte äußern Sie sich dazu!

Für wen oder wofür wären die erworbenen Betäubungsmittel gedacht gewesen?

Für die Beantwortung kann die folgende Seite auch genutzt werden.“

Ich bin erst 19 und befinde mich momentan in einer eher schlechten finanziellen Lage und würde ungern einen Anwalt konsultieren. Wie antworte ich jetzt darauf?

Meine Idee wäre es, darauf zu verweisen, dass ich mich ja auf Grund des freien Warenverkehrs der EU nicht strafbar gemacht habe und die Samen nicht zum Anbau, sondern als Dekorationszwecke oder ähnliches bestimmt waren. Beweisen kann es mir ja im Prinzip niemand. Im Netz habe ich auch gelesen, dass es sinnvoll wäre, von seinem Recht des Schweigens Gebrauch zu machen, aber ich bin mir eher unschlüssig, ob das der richtige Weg ist.. Jedenfalls habe ich mir bis jetzt nie etwas zu Schulden kommen lassen und bis auf diese Bestellung (die doch eigentlich legal ist?) kann man mir nichts nachweisen. Ich habe diese Samen ja weder jemals besessen, noch angebaut, verkauft oder sonst was.

Wie handle ich jetzt also richtig, damit das Verfahren schnell eingestellt wird? Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Gerne könnt ihr mir auch einen Entwurf für meine Erklärung vorschlagen, da ich nun echt nicht weiß, wie ich weiter verfahren soll.

Ich bedanke mich ganz herzlich für jede hilfreiche Antwort im Voraus!

Viele Grüße

Maximilian G.

Recht, Cannabis, Btmg

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