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Wiederholungstäter MPU?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte :

Bei einer Drogenfahrt (Cannabis) erwischt worden. 19ng aktiv 121ng passiv.

Ich habe 12 Monate abstinz nachgewiesen und die MPU dann Erfolgreich bestanden.

Habe damit meinen Führerschein neu erteilt bekommen.

Nach einem halben Jahr wurde ich in der Bahn mit Cannabis erwischt. (keine Aussage gegeben zum konsum oder ob es Eigenbedarf war). Die Strafe kommt noch.

Ich habe gelesen das der Besitz zur einer mpu führen kann. Vorallem bin ich ja Wiederholungstäter in diesem Sinne.

Das heißt ich rechne mit einer 2. Mpu.

Wegen BTM.

Bei der ersten ging es ja um mein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr.

Kann jm. einschätzen was auf mich zukommt?

Ich habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht konsumiert und war nicht am Steuer, wie könnte meine mpu Fragestellung aussehen? (ob ich weiterhin Kontakt mit Cannabis habe, und dadurch nicht geeignet bin)?

Eine Haarprobe macht keinen Sinn weil ich wieder konsumiert habe. (ruhig bleiben, natürlich nicht im straßenverkehr). Ich besitze kein Fzg. Und habe mir gelegentlich am Wochenende einen geraucht. Seit der Kontrolle wieder Abstinenz.

Als Wiederholungstäter rechne ich stark mit der mpu. Aber im Endeffekt ist das neue vergehen ja der Besitz gewesen.

Wie lange muss ich abstinz nachweisen in so einem Fall. Oder muss ich überhaupt nachweise erbringen? Da ich ja nicht im straßenverkehr teilgenommen habe.

Weil wenn die Frist 2 Monate beträgt zur Abgabe der mpu , ich aber als Wiederholungstäter aufjedenfall 12 Monate abstinz nachweisen muss, kann ich mich auf das Jahr bus fahren einstellen.

Kann es sein das die Führerscheinstelle sagt ich darf garnicht mehr auto fahren?

Ich möchte mich bestmöglichst vorbereiten. Ich habe erneut einen Fehler gemacht und möchte diesen wieder bereinigen.

Weiß einer was das schlimmste sein kann in meinem Fall? Oder gibt es ähnliche Erfahrungen mit dem thema?

Danke schonmal im voraus und danke für die interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Straßenverkehr, MPU, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Wann kommt der Brief (Staatsanwaltschaft)?

Hallo zusammen und danke im Voraus für die Antworten.

Mir ist gestern etwas Dummes passiert als ich mit einem Kumpel in der Stadt unterwegs war

als wir uns in der Stadt mit Snacks und Brettspielen bewaffnet haben, waren wir auf dem Weg zu einem Freund um einen tollen Abend zu verbringen, als wir von der Polizei angehalten und anschließend kontrolliert wurden. Leider hatte ich etwas Cannabis in meiner Hosentasche (weniger als ein Gramm). Da ich das nicht großartig versteckt habe, wurde es auch schnell gefunden und ein Strafverfahren wurde gegen mich eingeleitet….

Wie lange dauert es im Schnitt, bis ein Brief von der Staatsanwaltschaft oder Polizei bei mir ankommt?

Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen (Ich bin unbestraft und lebe in Bayern)

kann ich denn Brief zu einer andern Adresse zustellen lassen oder abholen?

Was passiert mit meinem Führerschein?

Ich bin zwar 21 Jahre alt. Doch mit meinem Vater ist nicht gut Kirschen essen und ich möchte um JEDEN Preis verhindern, dass er diesen Brief in die Hände bekommt. Da er mich sonst wahrscheinlich aus dem Haus werfen wird. (kein Spaß)

Ich bin ziemlich aufgelöst und weiß nicht, was mich erwartet, da ich im Bayern lebe und es dort mit BTMG verstoßen strenger genommen wird. Obwohl mir meine Eltern mehr Angst machen als eine Geldstrafe…

Für mich hat sich auf jeden Fall das Thema Cannabis für allezeit erledigt.

Ich danke nochmals für eure Antworten.

Brief, Polizei, Anzeige, Staatsanwaltschaft, Strafe, Cannabis, Btmg
Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Strafverfahren nach Bestellung von Cannabissamen, was tun?

Hallo liebe finanzfrage.net Community,

ich hätte ein rechtliches Anliegen in Sachen BtMG.

Vor etwa einer Woche erreichte mich ein Brief des Zollamtes, in dem ein Strafverfahren auf Grund „des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“ gegen mich eingeleitet wurde. Bei der Sachlage handelt es sich um eine im Februar dieses Jahrs vom Zoll abgefangene Bestellung von 3 feminisierten Hanfsamen des niederländischen Online-Shops „Sensi Seeds“, die von mir, mit der Absicht eine Hanfpflanze für den Eigenbedarf anzubauen, bestellt wurden. Diese Bestellung ist nie angekommen, da sie ja vom Zoll abgefangen wurde. Das Geld wurde mir außerdem schnell von Sensi Seeds zurückerstattet.

 Zu dem Zeitpunkt der Bestellung befand ich mich in dem Glauben, dass die Bestellung von Hanfsamen aus europäischen Ländern auf Grund des freien Warenverkehrs erlaubt sei.

In der beiliegenden Sachverhaltsschilderung des Beschuldigten heißt es:

„Cannabis ist ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I BtMG. Gem. § 3 BtMG bedarf es unter anderem für den Erwerb und den Anbau einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Gegen Sie besteht somit der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabeordnung i.V. m. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Bitte äußern Sie sich dazu!

Für wen oder wofür wären die erworbenen Betäubungsmittel gedacht gewesen?

Für die Beantwortung kann die folgende Seite auch genutzt werden.“

Ich bin erst 19 und befinde mich momentan in einer eher schlechten finanziellen Lage und würde ungern einen Anwalt konsultieren. Wie antworte ich jetzt darauf?

Meine Idee wäre es, darauf zu verweisen, dass ich mich ja auf Grund des freien Warenverkehrs der EU nicht strafbar gemacht habe und die Samen nicht zum Anbau, sondern als Dekorationszwecke oder ähnliches bestimmt waren. Beweisen kann es mir ja im Prinzip niemand. Im Netz habe ich auch gelesen, dass es sinnvoll wäre, von seinem Recht des Schweigens Gebrauch zu machen, aber ich bin mir eher unschlüssig, ob das der richtige Weg ist.. Jedenfalls habe ich mir bis jetzt nie etwas zu Schulden kommen lassen und bis auf diese Bestellung (die doch eigentlich legal ist?) kann man mir nichts nachweisen. Ich habe diese Samen ja weder jemals besessen, noch angebaut, verkauft oder sonst was.

Wie handle ich jetzt also richtig, damit das Verfahren schnell eingestellt wird? Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Gerne könnt ihr mir auch einen Entwurf für meine Erklärung vorschlagen, da ich nun echt nicht weiß, wie ich weiter verfahren soll.

Ich bedanke mich ganz herzlich für jede hilfreiche Antwort im Voraus!

Viele Grüße

Maximilian G.

Recht, Cannabis, Btmg

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