Verschlimmerungsntrag bei der BG?
2014 hatte ich eine Sprunggelenksfratur Weber C/ Arbeitsunfall. Nach kurzen Strecken ist mein Fuß steif und ich habe große Anlaufprobleme und Schmerzen im Fuß nch Belastung. Ich habe nun einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Die BG will mich daraufhin zur Reha schicken. Muss ich das, oder kann das nicht ein Gutachter beurteilen, ob sich der Zustand von meinem Fuss verschlimmert hat ?
1 Antwort
Hallo,
nach meiner Kenntnis bist du zur Mitwirkung verpflichtet, dazu zählt auch eine Reha-Maßnahme. Erst kommt die Reha und dann eine neue Begutachtung. Als Ergebnis erfolgt eine Neuberechnung oder es bleibt alles wie es ist.