erst einmal Hallo an Alle ,
bevor ich zum Stand der Dinge komme , möchte ich erst den Ablauf meines Unfalls schildern
Ich habe am 10.3.1990 einen Arbeitsunfall an meinem Linken Auge erlitten und bekam leider unter 20 Mde, was eine Unfallrente ausschlieste . So Unerfahren mann in Jüngeren Jahren ist habe ich es hingenommen und Alle 10 Jahre einen Verschlimmerungsantrag gestellt natürlich Ohne Erfolg ...
Ein paar Monate später nach dem Unfall bekam ich schwere Depressionen und lebe bis Heute ( leider ) mit einigen Psychichen Sorgen und leide an Thrauma . Ahnungslos das diese Folgeerscheinungen des Unfalls waren habe ich es so hingenommen und dagegen angekämpft wie es ging ...
vor 9 Jahren habe ich einen erneuten Verschlechterungsantrag gestellt da mein Sehvermögen immer geringer wurde und auch diesmal hat die BG meinen Antrag abgelehnt da ich erneut unter 20 Mde Stünde .
daraufhin habe ich wiederspruch gestellt und am ende Klage beim Sozialgericht eingereicht
In dieser zwischenzeit war ich wegen meiner Pschischen Krankheit im Krankenhaus und erfuhr zufällig durch einen Patienten das diese Beschwerden auf jedenfall als Folgeerscheinung beim Gericht angegeben werden sollten und einen Zusatsgutachten erforderlich ist .. Dies machte ich auch und das Gericht sprach meinem Zusatzgutachten zu, den ich auch selbst auswählen durfte .
Ich ernannte einen Pschiosomatischen Facharzt den die BG auch genehmigte . Sie übernahmen auch die Kosten dafür .
Nun habe ich einen Gutachten gemacht und der Arzt hat 100 prozentige Thraumaerscheinungen , Schlafstörungen und Depressionen Unfallfolgen diagnostiziert ,womit mir für die Unfallrente nichts mehr im wege stehen dürfte aber leider setzt die BG erneut ein Stein vor mir und will das GUtachten nicht anerkennen mit der Begründung es sei nicht Verwertbar . Sie fordern mich auf ein erneutes Gutachten Ihrerseits zu machen haben auch Schrifftverkehr mit meinem Gutachter gehalten der natürlich bei dem gleichen Resultat bleibt .
was kann ich dagegen tun ? Kann es Sein das das Sozialgericht der BG folgt und ein erneutes Gutachten anstreben lässt ?
Kann ich mich gegen ein erneutes Gutachten wehren und Rechtlich darauf bestehen das dieses Gutachten anerkannt wird .
Das Gutachten wurde in einer Uni Klinik gemacht
Leider kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten da ich nur noch einige Stunden am Tag arbeiten kann und weis nicht mehr weiter
Bin um jeden Rat sehr Dankbar
Liebe Grüße Beyda