Ich hätte kein Problem für einen bestimmten Artikel den ich lesen möchte zu bezahlen, aber ich weigere mich ein Abo abzuschließen.
Kosten minus Erstattung ergibt die außergewöhnliche Belastung. In dem Beispiel 1 gibt es keine da alles erstattet wurde, im Beispiel 2 bleibt nur der Eigenanteil.
Zusätzliche gibt es eine zumutbare Eigenbelastung die überschritten sein muss bevor außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Ich weiß nicht wie das ganze genau funktionieren soll. Aber wir haben sehr viele Arbeitnehmer aus dem EU Ausland die für ein oder 2 Jahre kommen, wieder in die Heimat gehen und dann nach einem Jahr wieder kommen. Können die dann jedesmal den Rabatt mitnehmen? Ich bin gespannt wie diese Regelung genau aussehen soll. Ich befürchte auch mal wieder sehr viel Verwaltungssaufwand.
Die Wohnung muss zu deinem Haushalt gehören. Beim Umzug kannst du die Kosten absetzen.
Der zeitliche Zusammenhang muss passen ( also nicht noch längerer lerrstand z. B.) und du musst auch tatsächlich eingezogen sein.
Sollte bei dir eigentlich passen so wie du es schilderst.
War der Arbeitgeber eine staatliche Institution Behörde oder Universität oder ähnliches?
Auf die Frage komnt Es hier aber eigentlich gar nicht an da es in diesem Fall garnicht so tief ins DBA geht.
Ich nehme mal an das ist die Anlage N-Aus. Beim Zuzug deiner Frau nach Deutschland wäre eigentlich die Anlage AUS richtig. Da kommt es dann auch nur auf die Höhe des russischen Lohns an.
Steuerklasse 2 musst du beantragen. Automatisch bekommt man die nicht.
Dazu darfst du mit keiner Erwachsenen Person zusammenleben für die du keinen Anspruch auf Kindergeld hast
Wenn dein Sohn seine Ausbildung nächstes Jahr abschließt und weiter bei dir wohnt kannst du für Steuerklasse 2 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch nehmen.
Punkt 1 ist mir denke ich klar, ich habe 2022 Festangestellt gearbeitet und habe Einkommenssteuer gezahlt, daher trage ich dort das zuständige Finanzamt und die SteuerID-Nr. ein.
Nein das wäre falsch. Nach deiner Steuer ID wird dort nicht gefragt sondern nach deiner Steuernummer. Die hast du nur wenn du bereits einmal eine Steuererklärung und einen Steuerbescheid erhalten hast.
Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast lässt du den Teil frei.
Aber was genau ist bei dem 2. Punkt gemeint ? Von welchem Antrag ist da die Rede ?
Hier geht es darum ob du vor hast für Vorjahr ( in deinem Fall 2023) eine Steuererklärung abzugeben oder bereits eine abgegeben hast. Sollte das nicht der Fall sein einfach nein ankreuzen.
Leg Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und beantrage gleichzeitig gem. §110 AO die Widereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung die du hier geschrieben hast, dass du davon ausgegangen bist gegen die Feststellung Einspruch einlegen zu müssen, dass die Feststellung eine eigene Steuernummer hat und dass du keine Ablehnung über die Festsetzung der Feststellungserklärung erhalten hast
Dazu Antworten in einem Deutschen Forum zu finden wird denke ich schwierig.
Die Besteuerung erfolgt nach dem DBA zwischen Österreich und der Schweiz und ich bezweifle das du hier dazu Antworten findest.
Ich würde zumindest für die erste Erklärung mit Vermietung zum Steuerberater raten. Je nach Komplexität kannst du die folgenden dann vielleicht selbst machen.
Besteuerungsrecht für deine Einkünfte müsste nach dem DBA bei Deutschland liegen. Zumindest deinen Schilderungen nach.
Daher kannst du in Österreich keinen Minijob haben. Ist bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ähnlich. Die können in Deutschland auch keinen "echten" Minijob ausüben. Die Besteuerung richtet sich nach dem Ansässigkeitsstaat.
Deine Einkünfte on Österreich sind daher in Deutschland zu besteuern (und unter Umständen auch Sozialversicherungspfluchtig., da kenne ich mich nicht gut genug aus)
Die Leitsteuernummer ist die Steuernummer deiner persönlichen Einkommensteuer Erklärung. Das kann die gleiche sein wie die für die EÜR, muss es aber nicht.
Ihr müsst für das Haus eine extra Steuererklärung machen.
Diese nennt sich "gesonderte und einheitliche Feststellung".
Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben erklärt und auf die Beteiligten verteilt.
In eure persönlichen Steuererklärungen gehört dann nur der individuelle Gewinn.
Eine komplette Anlage V ist in der eigenen Steuererklärung nicht auszufüllen.
Deine Kündigung war zu spät. Dein Vermieter ändert hier nichts, regulär läuft dein Mietvertrag bis zum 31.08.
Der Vermieter wäre nur bereit gewesen den Mietvertrag früher aufzulösen wenn es einen Nachmieter gibt. Dem muss er natürlich auch zustimmen.
Wenn du nicht weiter nach einem Nachmieter suchen möchtest endet dein Mietvertrag halt zum regulären Termin.
Direkt wechseln geht normalerweise nicht, du musst oft den normalen auswahlprozess durchlaufen( du hast da halt bessere Chancen durch Die Erfahrungen)
Verkürzen geht definitiv nicht da die Ausbildung straff strukturiert ist. Im ersten Jahr sind sehr viele praktische Stationen vorgesehen die du nicht einfach überspringen kannst. Im Studium hast du bis jetzt ja bis jetzt hauptsächlich theoretischen Unterricht gehabt.
Wenn du zur quartalsweisen Voranmeldung aufgefordert wirst hast du eine Ust ID Nummer beantragt.
Damit bist du dann auch als Kleinunternehmer zur Abgabe der vierteljährlichen Voranmeldung verpflichtet.
Normale Regelbesteuerung kann es nicht sein, da würdest du zur monatlichen Abgabe aufgefordert werden.
Einfach eine Voranmeldung mit 0€ zu 19% abgeben.
Einkommensteuer 2022 kann erst seit dem 20.03.23 bearbeitet werden. Hinzu kommt dein Umzug in ein anderes Bundesland. Da dauert die Abgabe des Steuerkontos zwischen einem und zwei Monaten. Erst danach kann deine Erklärung bearbeitet werde.
So wie du es schilderst ist deine Erklärung in Hamburg wohl vollautomatisch gelaufen. Ansonsten würde es nicht so schnell gehen.
Ob das bei der neuen Erklärung auch so ist hängt von der Komplexität der Erklärung ab.
Wenn die Erklärung nicht vollautomatisch verarbeitet werden kann musst du dich auf eine längere Bearbeitungszeit einstellen.
Das hat nichts mit schlechter Arbeit des Finanzamts zu tun.
Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich dir da abraten.
Sobald dein Steuerkonto in Frankfurt ist müsstest du eigentlich eine automatische Nachricht mit deiner neuen Steuernummer bekommen.
Für deine Steuererklärung ist immer dein aktuelles Wohnsitzfinanzamt zuständig.
Wenn du zurück nach Hamburg ziehst also wieder Hamburg. Dabei muss dann allerdings wieder das Steuerkonto abgegeben werden was zu Verzögerungen führen kann.
Die Steuernummer wird beendet, sobald die Betriebsaufgabe durchgeführt wurde. Ich hab dir gerade im alten Post noch nen Kommentar dazu geschrieben. Hoffe der kann dir weiterhelfen.
Hast du mit der 2020 er Erklärung auch eine Betriebsaufgabe beim Finanzamt durchgeführt? Abmeldung bei der Gemeinde reicht nicht aus.
Ansonsten kann es auch noch andere Gründe geben die dich zur Abgabe verpflichten, oder auch einfach ein Versehen sein.
Am besten rufst du mal im Finanzamt an und fragst nach.
Kannst du vielleicht einen Screenshot von deinen Eingaben machen?
Das erste was mir auf die schnelle einfällt, hast du die Kapitalertragssteuer vielleicht in die Zeile für Beteiligung eingetragen? Die müssen in die Zeile laut Bescheinigung.
Die Anlage KAP BET ist für deinen Fall definitiv die falsche. Du brauchst nur die normale Anlage KAP
Da geht es um andere, noch laufende oder beendete Tätigkeiten. Nicht um die die im Fragebogen neu angemeldet wird.