Hallo zusammen,

ich habe gerade den Steuerbescheid zurückbekommen.

Wir vermieten eine Wohnung, die Nebenkosten werden über eine Pauschale abgerechnet. Im letzten Jahr haben wir im gesamten Haus Insektenschutz angebracht. Diese Kosten möchte das Finanzamt nun nicht anerkennen, es schreibt "die umlagefähigen Kosten konnten nicht berücksichtigt werden. Nimmt der Vermieter keine NK-Abrechnung vor, können umlagefähige Aufwendungen nicht geltend gemacht werden." Stimmt das denn so? Oder habe ich das nur an der falschen Stelle eingetragen? Ich habe es als "Erhaltungsaufwand" bei den Werbungskosten angegeben. Das hieße ja, dass alles, was ich an Geld in eine Verbesserung der Wohnsituation investiere nicht von der Steuer absetzen kann, solange ich keine NK-Abrechnung mache.

Kann mir bitte jemand einen Tipp geben?

Danke und Grüße

Corinna