Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

Hallo, Vorab zum besseren Verständnis:

Hauptarbeitgeber ab 1.3.2016 = MP GmbH Hauptarbeitgeber 16.12.2014-28.02.2016 = ManP, danach nebenarbeitgeber Nebenarbeitgeber von 1.7.2015-31.1.2016 IKE GmbH ..

Seit dem 1.3.16 arbeite ich bei der MP GmbH und arbeite nebenbei ( Minijob ) bei ManP GmbH bei dem ich vom 16.12.2014 - 28.2.2016 Vollzeitbeschäftigt war. Im 1. Monat lief alles glatt und ich wurde richtig abgerechnet, doch ab April sah das ganze anders aus. Ab April 2016 hat mich mein Minijob ( ManP ) auf die Steuerklasse 1 eingetragen und somit ist mein Hauptarbeitgeber MP GmbH auf die Steuerklasse 6 abgerutscht. Das ganze lief dann 2 Monate falsch bis beide Arbeitgeber es zum 7.6.2016 endlich hinbekommen haben die Steuerklassen richtig anzumelden.

 In dieser Zeit habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 gemacht und dabei gemerkt, dass mein Nebenarbeitgeber IKE GmbH (1.7.15-31.1.16) mich genauso wie die ManP auf Steuerklasse 1 abgerechnet hat, was eigentlich nicht sein kann oder?

 Die IKE GmbH hätte mich doch bei der bundesknappschaft anmelden müssen oder nicht? 

Aufjedenfall meint das Finanzamt jetzt, dass ich meinen Nebenarbeitgeber von 2015 auch mit angeben muss ( IKE GmbH ) und somit warscheiblich eine größere steuernachzahlung gegen mich ansteht. 

Was kann ich da machen? Wie kann ich die IKE GmbH rückwirkend als Minijob angeben und die abgerechnete Steuerklasse 1 wegkriegen? Und was passiert, wenn ich nachzahlen muss und ich das nicht zahlen will, da es falsch abgerechnet wurde? Kann ich meine Steuererklärung danach noch zurückziehen? Was muss ich hinsichtlich dieses Jahres tun, also kann ich die Zuviel gezahlte Steuer jetzt noch bekommen oder erst mit der nächsten Steuererkläung?

Ich bin komplett ratlos und weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist. Danke für eure Hilfe im Voraus!

Minijob, Steuerklasse
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben
Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

Student, hochzeit, Minijob, Steuerklasse, Werkstudent
2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht

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