Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Festanstellung (Teilzeit) + Kleinunternehmer + Neuer Job - lieber per Honorar oder als Minijob?

Hallo!

Ich bin festangestellt (Teilzeit 24h). Dazu bin ich Kleinunternehmer (Grafik-Bereich), also selbstständig ohne Gewerbe, mit wirklich unwesentlichen Einnahmen (ca. 1.000 Euro / Jahr). 

Nun habe ich für die Wochenenden einen Nebenjob als Minijob gesucht und gefunden. Der Arbeitgeber bietet einen Vergütung auf Honorarbasis an für Selbstständige oder eben als Minijob (bis zu 450 Euro/Monat, die ich aber nicht erreichen werde, weil ich nicht so oft zur Verfügung stehe). Per Honorar bekommt man 10Euro/h, wenn man den Job als Minijob annimmt 9 Euro/h. 

Nun ist meine Frage, was ist in meinem Fall "besser"? 

Vorallem weil ich mir schon überlegt habe, evtl. noch einen weiteren Minijob anzunehmen, was zusammen dann auf jeden Fall über 450 Euro im Monat wären. Aber das ist noch nicht sicher ob ich die Zeit dazu habe. 

Abgesehen davon: Ist das Abrechnen per Rechnung dann lohnenswerter für mich? Ich muss ja keine Umsatzsteuer zahlen, weil mein Einkommen als Selbständiger im Jahr die Grenze nicht überschreitet. Auch damit wären das sicher nicht 17.500 Euro im Jahr. Nehmen wir an ich verdiene bei diesen neuem Job jetzt 300 Euro / Monat. Dann wären es zu den 1.000 Euro in meinem Unternehmen nochmal 3.600 Euro für das Jahr 2018. 

und das Aufgabengebiet ist ein ganz anderes, als das was ich mit meinem Unternehmen mache (Design/Grafik/Medien).

Vielleicht wisst ihr etwas Rat! Danke schonmal!

Kleinunternehmer, Minijob
Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen
Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

Hallo,

wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.

Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.

Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?

Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?

Studium, Student, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Versicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Minijob auf 450 Euro-Basis der eine monatliche Geschäftsreise vorsieht - wer zahlt wie die monatlichen Reisekosten damit ich nicht draufzahle?

Guten Tag! Ich werde demnächst einen Nebenjob zusätzlich zu meinem Teilzeitjob (4 Tage/Woche) antreten, der einen vollen Arbeitstag in der Woche vorsieht und zusätzlich etwa ein Wochenende im Monat, an welchem ich geschäftlich in eine andere Stadt fliegen muss (600km Entfernung).

Normalerweise würde ich für die vier Arbeitstage im Monat 450 Euro netto bekommen. Die Kosten für Flug, Hotel und Co belaufen sich für das Geschäftsreisewochenende jedes Mal auf etwa 320 Euro – das sind also die monatlich anfallenden Reisekosten (130 Euro Hotel, 130 Euro Flug, 40 Euro Parkgebühr für Parken mit dem PKW am Flughafen, da ich nicht öffentlich fahren kann, 10 Euro Benzingeld für die Fahrt zum Flughafen und zurück und 10 Euro für die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort) . Die Arbeitszeit an dem Wochenende selbst beträgt nochmal etwa 8 Stunden extra zusammengefasst.

Ich würde also monatlich 40 Stunden in diesem Nebenjob arbeiten - von der Zeit, die ich rein jobbedingt im Auto und Flieger verbringe mal abgesehen. Eigentlich dachte ich, wir regeln das mit einem 450-Euro-Minijob, sodass ich 450 Euro netto bekomme und das nicht versteuern muss (auch wenn dann die Arbeitszeit am Wochenende unbezahlt wäre...).

Jetzt stellt sich aber die Frage: Wie macht man das dann mit den 320 Euro Reisekosten? Ich bräuchte ja netto 770 Euro (450 Euro Lohn + 320 Euro Reisekosten) damit ich keinen finanziellen Verlust mache durch die monatliche Geschäftsreise. Das wären allerdings fast 1600 Euro brutto zusätzlich zu meinem bisherigen Bruttogehalt meines Teilzeitjobs und das wäre natürlich für eine 20%-Stelle für 1x/Woche zu viel.

Wie kann der Arbeitgeber das lösen, dass ich auf mein Minimum von 450 Euro netto komme für den einen Arbeitstag pro Woche und nicht die Reisekosten von 320 Euro monatlich selbst tragen muss? Und wie könnte die Arbeitszeit an diesem einen Wochenende monatlich noch zusätzlich bezahlt werden, damit ich nicht das Wochenende umsonst arbeiten muss?

Den zukünftigen Arbeitgeber habe ich noch nicht gefragt, wie er sich das vorstellt. Bisher steht nur fest wie die Arbeit ablaufen wird. Aber ich möchte hier schon einmal nachfragen, damit ich in der Vertragsverhandlung Ahnung von dem Thema habe... Am Ende ist so ein Jobmodell auch gar nicht möglich, wenn der Arbeitgeber nicht für eine 20%-Stelle 1600 Euro brutto löhnen will :(

Was sagt ihr? Gibt es Möglichkeiten diese Arbeit zu realisieren ohne dass ich für umsonst arbeiten muss? Der Job wäre eine sehr große Herzensangelegenheit, die mir viel Spaß machen würde.

Herzlichen Dank schon einmal!

Minijob, Steuern
Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

Hallo, Vorab zum besseren Verständnis:

Hauptarbeitgeber ab 1.3.2016 = MP GmbH Hauptarbeitgeber 16.12.2014-28.02.2016 = ManP, danach nebenarbeitgeber Nebenarbeitgeber von 1.7.2015-31.1.2016 IKE GmbH ..

Seit dem 1.3.16 arbeite ich bei der MP GmbH und arbeite nebenbei ( Minijob ) bei ManP GmbH bei dem ich vom 16.12.2014 - 28.2.2016 Vollzeitbeschäftigt war. Im 1. Monat lief alles glatt und ich wurde richtig abgerechnet, doch ab April sah das ganze anders aus. Ab April 2016 hat mich mein Minijob ( ManP ) auf die Steuerklasse 1 eingetragen und somit ist mein Hauptarbeitgeber MP GmbH auf die Steuerklasse 6 abgerutscht. Das ganze lief dann 2 Monate falsch bis beide Arbeitgeber es zum 7.6.2016 endlich hinbekommen haben die Steuerklassen richtig anzumelden.

 In dieser Zeit habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 gemacht und dabei gemerkt, dass mein Nebenarbeitgeber IKE GmbH (1.7.15-31.1.16) mich genauso wie die ManP auf Steuerklasse 1 abgerechnet hat, was eigentlich nicht sein kann oder?

 Die IKE GmbH hätte mich doch bei der bundesknappschaft anmelden müssen oder nicht? 

Aufjedenfall meint das Finanzamt jetzt, dass ich meinen Nebenarbeitgeber von 2015 auch mit angeben muss ( IKE GmbH ) und somit warscheiblich eine größere steuernachzahlung gegen mich ansteht. 

Was kann ich da machen? Wie kann ich die IKE GmbH rückwirkend als Minijob angeben und die abgerechnete Steuerklasse 1 wegkriegen? Und was passiert, wenn ich nachzahlen muss und ich das nicht zahlen will, da es falsch abgerechnet wurde? Kann ich meine Steuererklärung danach noch zurückziehen? Was muss ich hinsichtlich dieses Jahres tun, also kann ich die Zuviel gezahlte Steuer jetzt noch bekommen oder erst mit der nächsten Steuererkläung?

Ich bin komplett ratlos und weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist. Danke für eure Hilfe im Voraus!

Minijob, Steuerklasse
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben

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