Muss künstlerischer Minijob mit in Arbeitseinkommen der KSK einberechnet werden?
Hallo, ich bin in der Künstlersozialkasse und möchte für die Kirche einen Minijob als Chorleiterin annehmen. Muss ich dieses Einkommen der KSK mitteilen (beim Jahreseinkommen) oder zählt das extra? Auf der KSK-internetseite habe ich nur Infos gefunden zu nichtkünstlerischen Minijobs, aber dies wäre ja ein künstlerischer Minijob.
Danke schon im Voraus Sophie
Künstlersozialkasse,
Minijob