Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?

Nein,Regelbesteuerung ist günstiger.

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde.

Du wirst doch wohlüberlegt haben,wasDu verdienen kannst. Stichwort Businessplan.

Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

Nein,Du hast Dich einfach verschätzt und zahlst nach.

Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Nein,auf Grund der Steuererklärungen werden die zukünftigenVorauszahlungen festgesetzt.

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Kirchensteuer,Spenden, Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf.

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Zahllast ist das was Du vermutlich zahlen musst,Überschusswäre,wenn die Vorsteuerbeträge höher wären (z. B.durch Einkäufe,oder Investitionen) und das Finanzamt Umsatzsteeur erstatten muss.

wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was machst Du denn nun? Digitale Produkte,oder Landwirtschaft und Sägewerkserzeugnisse?

§ 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

M.E. wird eine zu niedrige Schätzung nicht sanktioniert. Nach dem ersten Steuerbescheid werden dessen Daten im Folgejahr zugrunde gelegt.

Die Eintragung der Sonderausgaben ist beispielsweise wichtig, wenn man noch angestellt arbeitet und so ein Brutto von 30.000 hat und dazu einen geschätzten Gewinn. Dann sollte man zum Brutto die Abzüge ( KV, RV, ALV, Lohnsteuer) eintragen, sonst fällt die Vorauszahlung der Einkommensteuer zu hoch aus.

Was hast Du mit Par. 24 UStG zu tun? Digitaler Landwirt?


PJL0409 
Beitragsersteller
 13.09.2023, 15:55

Danke!

Digitaler Landwirt stelle ich mir aber klasse vor!