Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Angaben Vorauszahlungen)?
Guten Abend ich habe ein Einzelunternehmen gegründet mit der Kleinunternehmer-regelung.
Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, und bei Punkt 3.Angaben zur Festlegung der Vorauszahlungen ist auch die Angabe "nichtselbständiger Arbeit" ich bin Arbeitnehmer und verdiene um die 22000€ im Jahr aber dieser Betrag wird doch schon von meinem Chef an das Finanzamt geschickt?
Wozu wollen die also die Angabe nichtselbständiger Arbeit zur Voraussetzung?
2 Antworten
Von Deinem Lohn wird Lohnsteuer abgezogen, vollkommen richtig.
Aber die Höhe der Steuer auf Deinen Gewinn ist auch davon abhängig, wie hoch Deine Einkünfte insgesamt sind.
bei 22.000,- Gehalt Wird Dein Gewinn mit vermutlich nur ca. 30 % besteuert.
Wäre Dein Gehalt 50.000,- so wären 40 % fällig.
wichtigste Info für Selbständige:
Steuerarten trennen!
Gewerbesteuer wird fällig auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dort gibt es einen Freibetrag mit 24.500 €
Einkommensteuer wird auf ALLE Einkünfte fällig. Freibetrag pro Jahr: in 2020 9.408 €, der Betrag steigt in 2021 wieder an
Weil deine Gewinneinkünfte obendrauf (!) kommen und du dafür die Vorauszahlungen leisten musst bei entsprechender Höhe.
Sorry aber ich verstehe irgendwie nicht ganz warum die Angabe überhaupt nötig ist?
Die Lohnsteuer wird doch schon von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt ubermittelt
Wenn du angenommen 50.000 € Brutooarbeitslohn hast wird angenommen 10.000 € Lohnsteuer einbehalten.
Wenn du jetzt noch 9.000 € Gewinneinkünfte nebenbei hast kommen die obendrauf und du musst insgesamt 60.000 € versteuern.
Dafür ist ein höherer Steuersatz fällig. Woher soll das Finanzamt wissen wie hoch dein Bruttoarbeitslohn dieses Jahr ungefähr sein wird?
Und es macht einen Unterschied ob die 9.000 Gewinn auf 50.000 BAL obendrauf kommen oder auf 30.000.
Die Lohnsteuer wird von einem Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer zusammen an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt weiß zum einen nicht, wer bei dieser Firma beschäftigt ist und zum anderen weiß das Finanzamt nicht, wieviel von der gesamten Lohnsteuer nur auf dich entfällt.
Achso oh das habe ich nicht bedacht, ist mein Gehalt auch relevant wenn es um die Gewerbesteuerbefreiung geht? Ich meine ich werde mit dem Gewerbe höchstens 8000€ im Jahr erzielen für mehrere Jahre.. werden diese 8000€ zu den 22000€ dazu addiert und somit der Freibetrag für eine Gewerbesteuerbefreiung zur nichte gemacht?
MfG vielen Dank für ihre Antwort.