Die Eltern überschreiben dem Kind zu Lebzeiten das Haus und Euro 100.000,-- und räumen sich ein lebenslanges Wohnrecht ein. In Zukunft fallen Kosten für das Haus an. Hausnebenkosten und Instandhaltungskosten. Wer muss welche Kosten bezahlen. Eltern=Hausnebenkosten, da sie darin wohnen und Kind=Instandhaltungskosten, da Eigentümer? Wer hat Rat?